BDSL-Klassifikation: 06.00.00 Mittelalter > 06.06.00 Handschriften
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Der kleine Roman 'Die Heidin II' ist mehrfach überliefert, darunter auch in vier Fragmenten von unterschiedlichem Umfang. [...] In den einschlägigen Katalogen der besitzenden Bibliotheken finden sich keine Hinweise auf eine mögliche Zusammengehörigkeit der Fragmente. [...] Erst im Rahmen der Vorbereitung der neuen Ausgabe der 'Heidin II' im DFGProjekt "Edition und Kommentierung der deutschen Versnovellistik des 13. und 14. Jahrhunderts" (2009–2017) wurden endlich Digitalisate aller vier Fragmente angefertigt, sodass sie direkt nebeneinandergelegt und verglichen werden konnten. Dabei wurde sehr schnell klar, dass die vier Bruchstücke eindeutig aus demselben Codex stammen müssen.
Die Überlieferung des Lübischen Rechts nimmt für den Ostseeraum eine zentrale Stellung ein. In über 100 Städten hatte dieses Recht Geltung. Bereits in den 1260er Jahren entstanden erste deutschsprachige Handschriften und im Jahr 1294 veranlasste der Lübecker Kanzler Albrecht von Bardewik eine Neuordnung des Rechts im sog. Bardewikschen Codex. Heute liegt das Lübische Recht in rund 30 mittelalterlichen Codices sowie einer Reihe von Fragmenten vor. [...] Bei der Katalogisierung der abgelösten mittelalterlichen Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar tauchte sozusagen in allerletzter Sekunde, als das Manuskript des Kataloges bereits abgeschlossen war, ein niederdeutsches Fragment auf, das sich inhaltlich sehr schnell als Lübisches Recht entpuppte.
Das Handschriftenfragment Bergen, Universitetsbiblioteket, MS 1550.5 (im Folgenden: MS 1550.5) veranschaulicht das Schicksal vieler Mittelaltercodices der frühen Neuzeit in Norwegen. Die meisten für liturgische Zwecke genutzten Codices wurden als Palimpseste für verschiedene Aktenstücke, Verstärkung in Buchrücken, Fütterung von Brieftaschen u.ä. wiederverwendet. Das hier vorgestellte Pergamentstück mit den Maßen 305 × 175 mm erhielt in der Forschung bereits weitreichende Aufmerksamkeit. Der Fokus lag allerdings auf der lateinischen Textüberlieferung. Der vorliegende Artikel zielt nun darauf ab, das Fragment in Zusammenhang mit seiner Wiederverwendung als altnorwegische Urkunde zu kontextualisieren und mittels einer vollständigen Beschreibung des Fragments dessen Rezeptionsgeschichte zu beleuchten.
Drei Tagweisen schreibt die Kolmarer Liederhandschrift einem sonst nicht weiter bekannten ‚Graff peter von arberg’ zu, darunter befindet sich die bekannte ‚Große Tagweise’ mit dem Text ‚Ach starcker got’. (...) Originale Texte von Peter von Aarberg kennen wir nicht (...). Wahrscheinlich standen seine Lieder auch ganz in den traditionellen literarischen und gesellschaftlichen Formen, so daß nur seine Töne lebendig blieben: mit neuen Texten, die in ihrer religiösen Thematik eher als die an ein bestimmtes soziales Ideal gebundene Minnelyrik das trafen, was auch nach der Mitte des 14. Jh.s bis weit in das 15. Jh. hinein zeitgemäß war.
Das vorgestellte Projekt verfolgt das Ziel, die in den Bibliotheken und Archiven Rumäniens befindlichen mittelalterlichen deutschen Handschriften zu erschließen, um auf dieser Basis und in einer regional vornehmlich auf Siebenbürgen bezogenen Perspektive die Geschichte der deutschen Literatur des Mittelalters auf dem Gebiet des heutigen Rumänien in Form von Fallstudien zu beschreiben. Methodisch gilt es dabei […] einem ausschließlich dem Autor und Werk verpflichteten Konzept von Literaturgeschichtsschreibung eine stärker überlieferungsorientierte und regional ausgerichtete Literaturhistoriographie entgegen[zu]setzen, um auf dieser Weise den Literaturbetrieb einer bestimmten Region zu erfassen. Eine regional vornehmlich auf Siebenbürgen ausgerichtete Literaturgeschichte wird sich indes nicht nur auf die deutschsprachige Literatur beschränken, sondern sich für einen interdisziplinären Zugang öffnen und auch die ungarische und vor allem die lateinische Literaturproduktion und -rezeption im untersuchten Gebiet in ihre Überlegungen mit einbeziehen, um möglichen literarischen Interferenzen Rechnung zu tragen. Der Vorteil einer solchen, nicht einer bestimmten ‚Nationalliteratur’ verpflichteten Sicht auf die Literaturgeschichte ist, dass sie ermöglicht, Aussagen über den Literaturbetrieb einer Region (hier vor allem Siebenbürgen) als Ganzes zu treffen.
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