360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Konsumentinnen illegaler Drogen in Deutschland und den USA : eine explorative Vergleichsstudie zur Wirkung von Drogenpolitiken auf die Lage drogenkonsumierender Frauen
(2012)
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Christiane Bernard
- Als Unterzeichnerstaaten der internationalen Drogenabkommen, deren Ausgestaltung maßgeblich
durch die Vereinigten Staaten bestimmt wurde, ist die Drogenpolitik in Deutschland
und den USA als Prohibitionspolitik verfasst. Dennoch bestehen zwischen beiden Ländern
drogenpolitische Unterschiede, die aus einer tendenziellen „Emanzipierung“ Deutschlands
vom US-amerikanischen Modell seit den 1990er Jahren resultieren: Während die USA weiterhin
vor allem auf Punitivität setzen, wird in Deutschland verstärkt ein medizinischer und schadensreduzierender
Ansatz verfolgt.
Gegenstand der vorliegenden Studie ist eine komparative Analyse der Drogengebrauchssituation
und Drogenkontrollpolitik in Deutschland und den USA, mit der genderbezogene Einblicke
in die Wirkung differenter drogenpolitischer Ansätze gewonnen werden sollten. Das Erkenntnisinteresse
richtete sich einerseits auf die sozialstrukturellen und drogenpolitischen Bedingungen
und deren Auswirkungen auf den Umgang mit illegalen Substanzen und die hiermit
assoziierten gesundheitlichen und sozialen Begleitfolgen. Andererseits sollten die Spezifika
der in diese Strukturen eingebetteten Alltagswelten von kompulsiven Drogenkonsumentinnen
der Straßenszenen in Frankfurt und New York untersucht werden.
Das Forschungsdesign der Studie war methodenplural angelegt. Der quantitative Zugang erfolgte
über eine Sekundäranalyse nationaler statistischer Daten, mit der soziale Indikatoren
des Drogengebrauchs länder- und geschlechtervergleichend betrachtet wurden. Zudem wurden
standardisierte Fragebogeninterviews mit Drogenkonsumierenden der Frankfurter Straßenszene
geführt. Qualitative Ergebnisse wurden durch Leitfadeninterviews mit Heroinund/
oder Crackkonsumentinnen und eine Metaanalyse ethnographischer Forschungsarbeiten
gewonnen.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Drogengebrauch offenbar relativ
unabhängig von der Drogenpolitik bzw. der Intensität der Repression entwickelt. Trotz der punitiveren
Ausrichtung der US-amerikanischen Drogenpolitik ist der illegale Substanzkonsum
dort wesentlich stärker verbreitet als in Deutschland. Gleichzeitig erzeugt die Prohibitionspolitik
zahlreiche Problemlagen, die in den USA erneut gravierender ausfallen und sich in höheren
Morbiditäts- und Mortalitätsraten und einer stärkeren Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen
niederschlagen.
Trotz der stärkeren Hinwendung zu einem gesundheitspolitischen Ansatz ist jedoch auch in
Deutschland keine Entpönalisierung des Drogengebrauchs erkennbar. Eine verstärkt dem gesundheitspolitischen
Ansatz folgende Drogenpolitik, die weiterhin unter dem Drogenverbot
operiert, kann den durch die Prohibition entstehenden Schaden allenfalls mildern. So hat sich
in Deutschland durch die modifizierte drogenpolitische Richtung zwar die gesundheitliche Situation
von Drogenkonsumentinnen in Teilbereichen (v.a. rückläufige HIV- und Drogentodeszahlen)
verbessert, das Grundproblem ihrer Kriminalisierung, sozialen Marginalisierung und
Etikettierung aber bleibt. Konzepte einer Legalisierung und deren Begründungszusammenhänge
müssen daher zukünftig verstärkt im gesellschaftlichen Diskurs platziert werden, um so
eine Politik der Integration initiieren zu können.
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Festgesang bei der Feier der 25jährigen Hammerführung des höchsterl. und hochw. Meisters Br. Freiherrn [Christian Erh.] von Nettelbladt am 18. Julius 1844 / vorgetr. in der St. Johannis-Loge Tempel der Wahrheit
(1844)
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Christian Erh. von Nettelbladt
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Neue Perspektiven im Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht : 9. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2010
(2011)
- Der vorliegende Band enthält die Referate des am 10. Dezember 2010 veranstalteten
9. Göttinger Workshops zum Familienrecht, der die aktuelle Novellierung des Vormundschaftsrechts
zum Gegenstand hatte.
Den Auftakt bildete die Darstellung des Reformbedarfs im Vormundschafts- und
Pflegschaftsrecht (Gisela Zenz), gefolgt von der Erläuterung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung (Thomas Meyer). Im Anschluss wurde der Frage nachgegangen,
ob und inwieweit das Betreuungsrecht als Vorbild für das neue Vormundschaftsrecht
herangezogen werden kann (Dieter Schwab). Einen Perspektivwechsel weg
vom Gesetzgeber und hin zum Mündel forderte der nachfolgende Beitrag, der die
Auswahl des passenden Vormunds für den individuellen Mündel thematisierte (Barbara
Seidenstücker). Abschließend wurden die strukturellen Probleme auf Seiten der
Jugendämter aufgezeigt (Hans-Werner Pütz) und das im Gesetzgebungsverfahren
vernachlässigte Problem beleuchtet, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetzentwurf
für die Ergänzungspflegschaft ergeben (Thomas Meysen).
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Reformbedarf im Recht der Vormundschaft/Pflegschaft
(2011)
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Gisela Zenz
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Die Rechtsform der Winterhilfswerkes
(1941)
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Walter Klaus Köbel
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Wege aus der anonymisierten Vormundschaft – nach der Reform ist vor der Reform
(2012)
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Ludwig Salgo
- Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts1 ist am 14. April 2011
vom Deutschen Bundestag beschlossen worden; der Bundesrat hat am 25.05.2011
zugestimmt. Dieses Gesetz trat – mit einigen Ausnahmen, die erst ein Jahr nach
der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – am 6.7.2011 in Kraft.2 Der
Schwerpunkt dieses Beitrags3 soll nicht bei den durch diese Reform bereits erfolgten
bzw. demnächst in Kraft tretenden Änderungen4 und den sich bereits abzeichnenden
Schwierigkeiten seiner Umsetzung5 liegen, vielmehr soll es um die Ziele
und Grundsätze einer noch weitergehenden Reform (zweite Stufe) gehen6, die die
Rechtspolitik im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes für erforderlich
gehalten und bereits in Aussicht gestellt hat7 (zweite Stufe). Dennoch sollen zunächst
die Essentials dieses ersten wichtigen und richtigen Reformschritts nochmals
in Stichworten am Anfang dieses Beitrags stehen. Dieses Gesetz wurde auch
schon als „Amtsvormundschaftsverbesserungsgesetz―8 und als Minimalkompromiss
apostrophiert, was angesichts der Fokussierung dieses ersten Reformschrittes
nicht überrascht...
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"Ein Schritt nach vorn, zwei Schritte zurück"?! – Kritische Anmerkungen zur Installierung des Umgangspflegers und zur Revision der Verfahrenspflegschaft im FGG-RG
(2009)
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Ludwig Salgo
- Resümee:
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom
Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders
abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu
hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften
Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen
den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen
und ethischen Gründen verbietet.
Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger
– die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009
in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche
Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen,
das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere
für die auf qualifizierte und einfühlsame Verfahrenspfleger/-beistände angewiesenen
Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch
herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe
von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur
eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige,
die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch
massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht.
Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen,
aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass
diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
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Drogentrends in Frankfurt am Main : Jahresbericht MoSyD ; im Auftrag des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main / Johann Wolfgang Goethe-Universität, Centre for Drug Research. 2009
(2010)
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Der Gesellen-Verein : Zur Beherzigung für alle, die es mit dem wahren Volkswohl gut meinen
(1849)
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Adolph Kolping
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AGILer – aktivierende GesundheitsInitiative für Langzeiterwerbslose : ein Konzept zur Steigerung körperlicher Aktivität bei speziellen Zielgruppen
(2012)
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Lars Christian Gabrys
- Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher Status sind eng miteinander verbunden. Verlust sozialer Bindungen, Verschlechterung mentaler und physiologischer Gesundheit und damit einhergehend der Verlust an Lebensqualität lassen Morbidität und Mortalität in der Gruppe der Arbeitslosen im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung deutlich ansteigen [13, 15 – 21]. Körperliche Aktivität entsprechend internationaler Bewegungsempfehlungen [157] ist nachweislich dazu in der Lage positive gesundheitliche Effekte auf der individuellen Ebene zu erzielen [52, 55]. Dennoch zeigen arbeitslose im Vergleich zum Durchschnitt der bundesdeutschen Bevölkerung ein noch höheres Maß an körperlicher Inaktivität [24, 176] und nehmen Sport- und Bewegungsangebote sowie Präventionsangebote der Krankenkassen deutlich seltener wahr [10]. Programme zur Gesundheitsförderung bei Langzeitarbeitslosen sind generell noch selten und wenn solche Programme durchgeführt wurden mangelt es bisher meist an entsprechenden Evaluationskonzepten zur Wirksamkeit dieser Angebote [13]. Werden Angebote für die Zielgruppe initiiert, beinhaltet dies überwiegend die Einrichtung separater, zeitlich beschränkter Gruppenkurse ohne Folgeangebot. Die Durchführung solcher Angebote obliegt größtenteils zusätzlich qualifizierten Mitarbeitern der Jobcenter und nicht Fachkräften aus der Gesundheitsförderung [116, 117]. Bewegungsbezogene Programme zur Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen sind insgesamt noch selten und objektive Daten zum Bewegungsverhalten der Teilnehmer bislang noch nicht verfügbar. Mögliche, aber bisher nur vereinzelt praktizierte Ansätze stellen Konzepte zur Bewegungsberatung (physical activity counseling) bzw. Vermittlung in Bewegungsangebote (exercise referral) dar. Vor diesem Hintergrund besitzen Erkenntnisbeiträge zur Qualitätssicherung und zur Entwicklung spezifischer Beratungs- und Vermittlungskonzepte zur bewegungsbezogenen Gesundheitsförderung bei speziellen Zielgruppen eine hohe Relevanz für das Forschungsfeld. In der vorliegenden Dissertationsschrift wurde aufbauend auf dem dargelegten Forschungsdefizit ein theoriegeleitetes Beratungs- und Vermittlungskonzept (AGILer) zur Steigerung körperlicher Aktivität entsprechend internationalen Standards und Empfehlungen [14, 122, 123] entwickelt und in Kooperation mit regionalen Jobcentern der Rhein-Main Region auf die Zielgruppe älterer Langzeitarbeitsloser übertragen. Ziel des Beratungs- und Vermittlungsansatzes ist es Langzeitarbeitslose für das Thema gesundheitsförderliche körperliche Aktivität (HEPA) im Alltag zu sensibilisieren und so den Umfang körperlicher Aktivität entsprechend den Leitlinien [157] auf ein gesundheitsförderliches Maß zu erhöhen sowie diese bisher schwer zu erreichende Personengruppe an bestehende Bewegungsangebote örtlicher Anbieter (Sportvereine, Volkshochschulen, etc.) anzubinden. Die Intervention wurde anhand zweier separater Studien hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie deren Wirksamkeit auf das Bewegungsverhalten der Teilnehmer evaluiert. Primärzielparameter der ersten Querschnittsstudie zur Erreichbarkeit war die Teilnahmerate an Angeboten des Gesundheitssports in Abhängigkeit gesundheitlicher Parameter und des Geschlechts. Insgesamt 741 Langzeitarbeitslose (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,5 ± 4,4 Jahre arbeitslos) hatten nach einem ersten Gruppeninformationsangebot die Möglichkeit sich weiterführend individuell durch ein Expertenteam gesundheitlich beraten und in bestehende Bewegungsangebote vermitteln zu lassen. Erfasst wurden der BMI, das Bewegungsverhalten (IPAQ – 7-Tage-Kurzversion) [130] und die selbsteingeschätzte Gesundheit (VAS 1-100) [132, 133] der Teilnehmer. Es konnte auf Grundlage berechneter Häufigkeitsverteilungen (Chi²-Test) eine signifikant höhere Teilnahmerate an gesundheitssportlicher Aktivität in der Gruppe der Frauen gegenüber der Gruppe der Männer detektiert werden (p=.038). Insgesamt 28,2% der Frauen und 21,7% der Männer begannen im Anschluss an die Beratung eine gesundheitssportliche Aktivität. Unterschiede zwischen aktiven und nichtaktiven Teilnehmern hinsichtlich bewegungs- und gesundheitsbezogener Kennwerte bestanden gemäß berechneter Mittelwertsunterschiede nur für die Gruppe der Männer. Männer mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aufgrund von Bewegungsmangel (<150 Min. körperliche Aktivität/Woche), erhöhtem BMI(>30 kg/m²) und unterdurchschnittlichem Gesundheitsempfinden (VAS <50) begannen signifikant häufiger mit Gesundheitssport (p< .001) als die übrigen Männer der Stichprobe. Ihre Vermittlungschance in ein gesundheitssportliches Angebot war gemäß beobachteter Häufigkeitsverteilung um das 2,8 fache erhöht (95% CI 1,8 – 4,3). Die zweite Längsschnittstudie zur Wirksamkeit des Beratungsansatzes evaluiert erstmalig anhand objektiver Messgrößen die Effekte einer strukturierten Bewegungsberatung hinsichtlich der Veränderbarkeit des Bewegungsverhaltens in der Zielgruppe. Hierzu wurde eine Stichprobe 51 älterer Langzeitarbeitsloser (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,8 ± 3,2 Jahre arbeitslos) ohne manifeste gesundheitliche Einschränkungen (attestiert durch den Hausarzt) mit dem Ziel einer Erhöhung körperlicher Aktivität im Alltag und der Möglichkeit zur Aufnahme eines strukturierten Bewegungsprogramms sportmedizinisch beraten. Weitere 21 langzeitarbeitslose (56,1 ± 2,8 Jahre, 4,8 ± 3,0 Jahre arbeitslos) und 17 erwerbstätige Personen (56,4 ± 3,4 Jahre) ohne Beratungs- oder Vermittlungsangebot bildeten die Kontrollgruppen. Die Umfänge körperlicher Aktivität aller 89 Probanden wurden vor und 12 Wochen nach der Beratung jeweils für 7 Tage mittels zweiachsiger Akzelerometrie (ActiGraph GT1M) gemessen. Im Ergebnis absolvierten insgesamt 58 Personen die Eingangs- und Ausgangsmessung. Zur Eingangsmessung zeigte die erwerbstätige Kontrollgruppe signifikant höhere Umfänge körperlicher Aktivität als die erwerbslosen Studienteilnehmer. Für Personen, die nach der Beratung in eine strukturierte Bewegungsaktivität vermittelt wurden, zeigte die mehrfaktorielle ANOVA eine signifikante Steigerung sowohl des Umfangs moderater bis intensiver körperlicher Aktivität (MVPA) von 26 ± 14 auf 35 ± 25 Min./Tag als auch des Gesamtumfanges körperlicher Aktivität von 207 ± 86 auf 288 ± 126 cpm. Personen die nur das Beratungsangebot wahrnahmen sowie die Kontrollgruppen zeigten keine Steigerungsraten körperlicher Aktivität. Schlussfolgernd zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass bereits bei anderen Zielgruppen etablierte und evaluierte Beratungskonzepte entsprechend internationaler Empfehlungen zur Bewegungsförderung ebenso auf bisher weniger beachtete Zielgruppen wie beispielsweise Arbeitslose übertragen werden können. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erhöhte Erreichbarkeit gesundheitlich besonders gefährdeter Studienteilnehmer erscheint vor dem Hintergrund steigender Gesundheitskosten und der Zunahme vor allem chronischer Erkrankungen [177, 178] von besonderer Bedeutung und ist höher als in vergleichbaren Untersuchungen [11]. Es konnte gezeigt werden, dass der Beratungs- und Vermittlungsansatz geeignet ist, das Bewegungsverhalten Langzeitarbeitsloser nachweislich zu verbessern und den Umfang körperlicher Aktivitäten entsprechend den Leitlinien [157] zu erhöhen. Allerdings scheint, anders als bei anderen Zielgruppen [147, 149, 150], ein alleiniges Beratungsangebot nicht auszureichen um das Bewegungsverhalten in der Zielgruppe positiv zu beeinflussen. Dieses Ergebnis könnte allerdings auch auf dem nichtrandomisierten Studiendesign und daraus resultierenden Selektionseffekten beruhen. Insgesamt kann die vorliegende Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Erkenntnisgewinn zur Effektivität spezifischer Beratungskonzepte bei bisher schwer zu erreichenden Zielgruppen beitragen. Weiterer Forschungsbedarf wird hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Interventionseffekte gesehen.