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Das Verhältnis der Muslime zu den Andersgläubigen nach dem Koran
(2002)
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Hüseyin Yaşar
- Nach den Aussagen des Korans wurde der Mensch im biologischen Sinne als das vollkommenste Wesen geschaffen. Er ist ein soziales Wesen, das mit technischen und kulturellen Fähigkeiten begabt ist. Der Schöpfer hat den Menschen mit geistigen und moralischen Werten ausgestattet und zum 'Khalifa', Stellvertreter Gottes auf Erden, berufen. Der Mensch steht damit über den anderen Geschöpfen so wie Gott absolut über den Menschen steht. Der Mensch ist ein auf Gott bezogenes Wesen. Auch wenn die Menschen sich sozial und religiös unterscheiden, haben sie doch Gott gegenüber die gleichen Pflichten und sind somit einander gleichgestellt. Die Menschen mögen sich verschiedenen Stämmen und Völkern zugehörig fühlen und unterschiedlicher Hautfarbe sein, sie sind dennoch allesamt Nachkommen von Adam und Eva, sind sie alle Kinder Adams. Der beste unter ihnen ist daher auch nur derjenige, der die Weisungen Gottes am besten einhält.
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Maria und die Geburt Jesu im mystischen Korankommentar
(2003)
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Hüseyin Yaşar
- In den mystischen Kommentarschulen, die einen wichtigen Teil der Korankommentarliteratur hervorgebracht haben, stützt man sich bei der Erstellung von Kommentaren außer auf bestimmte exegetische Regeln und Methoden auch auf die Intuition. Neben dem Wissen, das man durch die normale intellektuelle Arbeit erwirbt, gibt es nach dem Islam ein Wissen, das von Gott unmittelbar vermittelt wird und das man Ledünni Bilgi, d.h. unmittelbares intuitives Wissen nennt. Diese Art von Wissen, das man in allen Religionen der Welt findet, erwirbt man durch strenge Askese und intensive Gottesverehrung: Dies ist das mystische Wissen. Jede Religion und Philosophie hat ihre eigenen Auffassungs-, Interpretations- und Ausdrucksweisen. Das gilt auch für die Religion des Islam. Jedoch ist islamische Mystik nicht nur Wissen in Gedanke und Wort, sondern zugleich auch ein Wissen vom Handeln. [Die mystischen Korankommentare müssen, da sie das Ergebnis eines ekstatischen Zustandes sind, unabhängig von der empfangenden Person, nicht unbedingt akzeptiert werden, besonders dann nicht, wenn sie nicht mit dem Koran, der islamischen Tradition, Verstand und Logik übereinstimmen.] ...
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Die gesellschaftliche Stellung der Frau gemäß dem Koran
(2008)
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Hüseyin Yaşar
- In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
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Svami Vivekananda i buddizm
(2000)
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Edmund Weber
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Beziehungen zwischen Augenkrankheiten und Zahnerkrankungen unter besonderer Berücksichtigung der Fokalinfektion
(1937)
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Heinz Küchler
- 1. Es liegt auf Grund zahlreicher Beobachtungen und Untersuchungen kein Grund vor, an dem Bestehen des Zusammenhanges dentaler Erkrankungen mit Augenerkrankungen zu zweifeln; es bestehen sowohl Zusammenhänge per continuitatem als auch auf dem Blut- und Lymphwege (Fokalinfektion), es ist jedoch zurzeit unmöglich, den wissenschaftlichen Beweis für den Zusammenhang zu erbringen. 2. Besonders verdächtig im Sinne der Fokalinfektion erscheinen einseitige Erkrankungen. 3. Bei Verdacht auf Oralsepsis gilt für den Augenarzt; Gründliche Untersuchung durch den Zahnarzt, der nicht nur die Zähne, sondern auch die Zahnlücken zu beachten hat.
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Der Schiedsgerichtsgedanke in Recht und Wirtschaft : Einführung in Wesen und Aufgaben der Schiedsgerichtsbarkeit
(1926)
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Kurt Runge
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Das Obligatorium in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
(1928)
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Wilhelm Brendt
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Parlaments-Dämmerung
(1900)
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Otto Steinwender
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Der Freiheitsheld von Waziristan : von England gefürchtet, von Indien geliebt
(1940)
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Erhard Tewes
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Jüdisches Bibliothekswesen im Lande Israel
(1922)
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Heinrich Loewe