TY - JOUR A1 - Grosser, Marcel T1 - Soll das bloße Anlegen von Feindeslisten strafbar sein? : § 126a StGB auf dem Prüfstand T2 - Frankfurt Law Review : Rechtswissenschaftliche Zeitschrift von Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt am Main. 2. Jahrgang. 01/2024 N2 - Mit dem am 22. September 2021 neu in Kraft getretenen § 126a StGB, der nun explizit das Anlegen von Feindeslisten unter Strafe stellt, sollen Menschen (noch) besser gegen Hass und Hetze im Internet geschützt werden. So legitim diese Intention auch ist, drängt sich gleichsam die Frage auf, ob diesem Phänomen wirkungsvoll mit dem Strafrecht entgegnet werden kann und aus rechtsstaatlicher Perspektive überhaupt werden darf. Unter dieser Prämisse wird kritisch eruiert, ob und inwiefern sich § 126a StGB in das dogmatische Gerüst des Strafrechts einordnen lässt. Dabei ist § 126a StGB dem modernen Präventionsstrafrecht zuzuordnen. Dieses verfolgt den Ansatz, durch eine Vorverlagerung der Strafbarkeit das Strafrecht als funktionales Mittel zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu instrumentalisieren. Nach der Bewertung der tatsächlichen Bedrohungslage wird der Handlungsunwert der Verbreitung von Feindeslisten analysiert. Daneben werden weitere Grenzen der strafrechtlichen Vorverlagerung beleuchtet, namentlich die fundamentalen Prinzipien des Tatstrafrechts, des Bestimmtheitsgebots und des Ultima-Ratio-Grundsatzes, an denen sich § 126a StGB messen lassen muss. KW - Feindeslisten KW - §126a StGB KW - Verbreiten personenbezogener Daten Y1 - 2024 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/83614 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-836149 SN - 2940-7109 VL - 2 IS - 1 SP - 38 EP - 45 PB - Goethe-Universität Frankfurt a.M. CY - Frankfurt am Main ER -