TY - UNPD A1 - Bunting, Nikolaus T1 - Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG in der Prüfungspraxis : eine kritische Betrachtung des IDW PS 340 T2 - Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 127 N2 - Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist. T3 - Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance - 127 Y1 - 2011 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/22756 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-115903 UR - http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_127.pdf PB - Inst. for Law and Finance CY - Frankfurt am Main ER -