TY - UNPD A1 - Tröger, Tobias T1 - Konzernverantwortung in der aufsichtsunterworfenen Finanzbranche : [Version 28 März 2013] T2 - Working paper series / Institute for Monetary and Financial Stability ; 69 N2 - Das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht benennt an mehreren Stellen ausdrücklich gruppenbezogene Pflichten des übergeordneten Unternehmens. Deren Realisierbarkeit hängt von gesellschafts-, insbesondere konzernrechtlichen Schranken ab, die für die Einflussnahme auf nachgeordnete Gruppenunternehmen bestehen. Der vorliegende Beitrag betrachtet das Zusammenspiel von Aufsichts- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der regelungstragenden Ziele des ersteren. Die Gruppenverantwortung ist in dieser Sicht ein Institut, das zur Verwirklichung eines klar umrissenen, öffentlichen Interesses an der Befolgung bestimmter Normen das übergeordnete Unternehmen als interne Kontrollinstanz in die Pflicht nimmt und mit gruppendimensionalen Handlungspflichten belegt. Zur Gewährleistung der Effektivität dieses Instituts ist ein sektoral begrenzter Vorrang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben anzuerkennen. Dieser ist durch die angemessene Berücksichtigung des mit dem Aufsichtsrecht verfolgten, öffentlichen Interesses als normativer Determinante der Leitungstätigkeit aller gruppenangehörigen Institute zu verwirklichen. T3 - Working paper series / Institute for Monetary and Financial Stability - 69 KW - Bankenaufsichtsrecht KW - Versicherungsaufsichtsrecht KW - Konzernrecht KW - Konzernverantwortung KW - Organisationspflichten von Banken KW - Compliance KW - Risikomanagement KW - Sicherstellungspflichten von Geschäftsleitern KW - Geschäftsleiterermesse KW - Sanktionen Y1 - 2013 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/30582 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-305829 UR - http://www.imfs-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/pdf/IMFS_WP_69.pdf IS - Version 28 März 2013 PB - Johann Wolfgang Goethe-Univ., Inst. for Monetary and Financial Stability CY - Frankfurt am Main ER -