TY - UNPD A1 - Gruber, Malte-Christian T1 - Das Recht des "Spenderkindes" auf Kenntnis seines biologischen Vaters : zur Konstruktion zivilrechtlicher Auskunftsansprüche aus Generalklauseln und drittschützenden Verträgen T2 - Arbeitspapier / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main = Research paper / Faculty of Law, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Nr. 2015,5 N2 - Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. Januar 2015 entschieden, dass Kinder, die durch künstliche Befruchtung im Wege einer Samenspende gezeugt worden sind, gegen Reproduktionsmediziner und -kliniken einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben können. Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs setzte kein bestimmtes Mindestalter der „Spenderkinder“ voraus. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Konstruktion dieses Anspruchs vor dem Hintergrund eines durch neue Reproduktionstechnologien und gewandelte gesellschaftliche Vorstellungen veränderten Abstammungsrechts. Nach Methodenkritik und Rekonstruktion aus einer gesellschaftlich-institutionellen Perspektive eröffnen sich weitere Aussichten auf zukünftige Formen von Vaterschaft und ein entsprechend zu verwirklichendes Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. T3 - Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University - 2015, 5 KW - Abstammungsrecht KW - Reproduktionsmedizin KW - Samenspende KW - Auskunftsanspruch KW - vertraglicher Drittschutz Y1 - 2015 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/36261 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-362618 N1 - Erscheint in: Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW) 1/2016 PB - Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss. CY - Frankfurt am Main ER -