TY - UNPD A1 - Forst, Rainer T1 - Zum Begriff eines Rechtfertigungsnarrativs T2 - Normative Orders Working Paper : Normative Orders, Cluster of Excellence at Goethe University Frankfurt, Main ; 2013, 03 N2 - Den Menschen als vernunftbegabtes Wesen, als animal rationale, zu begreifen heißt, ihn als rechtfertigendes Wesen anzusehen. Die Vernunft ist die Fähigkeit, sich anhand rechtfertigender Gründe in der Welt zu orientieren. Denn „ratio, raison, reason bedeutet“, wie Tugendhat hervorhebt, „ebenso sehr ‚Grund‘ wie ‚Vernunft‘. Das Vermögen der Vernunft ist die Fähigkeit, für seine Meinungen und für seine Handlungen Rede und Antwort stehen zu können; lat. rationem reddere, griech. logon didonai.“ Dieses Rede-und-Antwort-Stehen ist eine soziale Praxis kulturell und historisch situierter Wesen, die einerseits frei sind, ihre Gründe zu wählen und zu prüfen, andererseits aber daran gebunden, welche Gründe ihnen zur Verfügung stehen und welche als gut oder rechtfertigend gelten. Der Raum der Gründe ist ein Raum der Rechtfertigungen, die nicht nur Einzelhandlungen, sondern auch komplexe Handlungsordnungen, also soziale Verhältnisse und politische Institutionen, legitimieren. Menschen sind aber auch erzählende Wesen. Der Raum der Gründe, in dem sie sich orientieren, ist kein nackter Raum einzelner Sätze oder gar Normen, sondern bevölkert von Narrativen. T3 - Normative orders working paper : Normative Orders, Cluster of Excellence at Goethe University Frankfurt, Main - 2013, 03 KW - Rechtfertigungsnarrativ KW - Gründe KW - Legitimation KW - Rechtfertigung KW - Normative Ordnungen Y1 - 2013 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/29806 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-298064 N1 - Ersch. in: Andreas Fahrmeir (Hg.), Rechtfertigungsnarrative. Zur Begründung normativer Ordnung durch Erzählungen, Frankfurt/Main - New York: Campus Verlag, Reihe "Normative Orders", 2013. PB - Goethe-Univ., Cluster of excellence The Formation of Normative Orders CY - Frankfurt am Main ER -