TY - JOUR A1 - Gehrke, Heinrich T1 - Schnappschüsse im Gerichtssaal : [Kommentar zu: Erich Dittmann, »Nieder mit den schwarzen Paragrafenhengsten!« Zeichnungen aus deutschen Gerichten 1963–1999, hg. von Thomas Lang, München: Beck 2001, ISBN 3–406–48587–1] T2 - Rechtsgeschichte = Legal history N2 - Öffentlichkeit der Verhandlung ist eine der obersten Maximen unserer Strafprozesse. So mühsam diese Forderung im Geist der Aufklärung vom bürgerlichen Liberalismus vor 200 Jahren erkämpft wurde, so hoch wird der heilige Grundsatz – "das Kernstück des Strafverfahrens" (so Pfeiffer in der Einleitung des Karlsruher Kommentars zur StPO) – noch heute, meilenweit von der Geheimjustiz des Absolutismus entfernt, gehalten. In peniblen Entscheidungen hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung über Generationen mit so zentralen Fragen wie der auseinandergesetzt, ob ein versehentliches Abschließen einer Gerichtstür oder ein unzulänglicher Hinweis auf den Verhandlungssaal zur Urteilsaufhebung nach § 338 Nr. 6 StPO (Verletzung der Öffentlichkeit) führen muss – und dabei die doch wohl recht beschränkte praktische Relevanz des Publizitätsprinzips etwas aus den Augen verloren oder überbewertet. ... Y1 - 2002 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53279 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-532796 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 1 SP - 306 EP - 308 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -