TY - JOUR A1 - Fögen, Marie Theres T1 - Zum Recht des Auftrags T2 - Rechtsgeschichte = Legal History N2 - "All diese Aufgaben hat der Rechtshistoriker zu lösen. Erfüllt er diesen Auftrag nicht…," ja, was dann? Wird er verhaftet oder verachtet? Droht ihm die Todesstrafe oder löst er sich in Luft auf? Jedenfalls muss der Rechtshistoriker wissen, dass er als Beauftragter "für getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen Geschäfts" haftet (Art. 398 Abs. 2 OR2). Das kann teuer werden. ... Y1 - 2006 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53355 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-533555 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 8 SP - 222 EP - 224 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -