TY - JOUR A1 - Lerch, Kent D. T1 - Gelehrten-Rotwelsch : Rechtssprache in der frühen Neuzeit ; [Rezension zu: Andreas Görgen, Rechtssprache in der frühen Neuzeit. Eine vergleichende Untersuchung der Fremdwortverwendung in Gesetzen des 16. und 17. Jahrhunderts (Rechtshistorische Reihe 253). Frankfurt a. M. u. a.: Lang 2002, mit CD-ROM, 228 S., ISBN 3-631-38629-x] T2 - Rechtsgeschichte = Legal History N2 - "Die Jurisprudenz ist eine philologische Wissenschaft", wusste schon Friedrich Carl von Savigny. Die Zeit, in der sich juristische Auslegungslehre und literarische Philologie in enger wechselseitiger Beziehung entwickelten, liegt aber nun schon mehr als hundert Jahre zurück; seither haben sich Sprach- und Rechtswissenschaft so sehr verselbständigt, dass von einer Diskussion zwischen den Disziplinen kaum mehr die Rede sein kann. Der Geschichte der Rechtssprache ist es dabei ergangen wie allen anderen zwischen den Disziplinen liegenden Gegenständen: Weder die Juristen noch die Linguisten haben es gewagt, sie anzufassen. Den Offenbarungseid der Rechtsgeschichte leistet insoweit das Coingsche Handbuch, das der Gesetzessprache gerade einmal neuneinhalb Zeilen widmet und damit nur allzu deutlich macht, dass es sich in der Tat um ein "gänzlich unerforschtes Problem" handelt. ... Y1 - 2003 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/52771 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-527717 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 3 SP - 185 EP - 187 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -