TY - JOUR A1 - Duve, Thomas T1 - Grenzenlose Räume : [Rezension zu: Tamar Herzog, Frontiers of Possession. Spain and Portugal in Europe and the Americas, Cambridge/Mass.: Harvard University Press 2015, 384 S., ISBN 978-0-674-73538-5] T2 - Rechtsgeschichte = Legal history N2 - Tamar Herzog arbeitet seit Jahren an einer Rechtsgeschichte der Praxis. In ihren Publikationen zur Strafrechtsgeschichte im frühneuzeitlichen Quito beschrieb sie das Funktionieren der Strafjustiz anhand zahlreicher Fallstudien und strich dabei die nicht-juristischen Faktoren als entscheidende Orientierung für die Entscheidungsfindung heraus (zuletzt in Upholding justice, 2004). In Defining Nations (2003) rekonstruierte sie das System der Bestimmung von Zugehörigkeit und ergo der Zuweisung von materiellen und immateriellen Ressourcen auf ähnliche Weise. Auch dort hat sie die komplexe Interaktion zwischen Normsetzung und -aneignung unterstrichen und damit die Rechtsgeschichten der Staatsangehörigkeit in imperialen Räumen neu akzentuiert. Das Besondere an ihren Arbeiten liegt nicht zuletzt darin, dass sie ihre Beobachtung stets in eine unaufgeregte Theorie des frühneuzeitlichen Rechts einordnet. Recht gibt für sie schlicht einen großen Teil der Regeln vor, in deren Horizont die Akteure handeln. Es sind nicht die einzigen, aber es sind wichtige Teile des normativen Universums. Die Spieler mögen sich – so ein in der Zusammenfassung benutztes Bild (264) – an diese Regeln halten, ihre eigenen Strategien im Umgang mit ihnen entwickeln oder sie schlicht missachten. Doch ganz unabhängig von diesen Regeln wird niemand sein Spiel treiben können. Der Zuschauer, der die Regeln kennt, kann das Ergebnis ebenfalls nicht vorhersagen. Er wird auch ratlos sein, wenn seine Mannschaft verliert. Aber er versteht das Spiel besser. Wer die Regeln nicht kennt, sieht nur Bewegung. In Frontiers of Possession bleibt Herzog dieser Methode treu. Sie schaut ins Archiv, auf den Einzelfall, von dort auf das Recht. Sie blickt von innen nach außen, kommt deswegen zu teilweise anderen Befunden als die Forschung und zeichnet damit ein klares – und zugleich komplexes – Bild. ... Y1 - 2015 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/50565 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-505656 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 23 SP - 307 EP - 308 PB - Max-Planck-Inst. für Europäische Rechtsgeschichte CY - Frankfurt, M. ER -