TY - JOUR A1 - Wycisk, Uli A1 - Büdenbender, Thomas A1 - Grawe, Frank A1 - Beinlich, Burkhard T1 - Die Stillgewässer des Kreises Höxter und ihre Bedeutung für die heimischen Amphibien T2 - Veröffentlichungen des Naturkundlichen Vereins Egge-Weser N2 - Bei der Vielzahl der Amphibiengewässer müssen für den Amphibienschutz eindeutige Präferenzen gesetzt werden. Vorrangig sind die artenreichen Gewässer und die Gewässer mit Rote-Liste-Arten zu sichern und gegebenenfalls zu optimieren (vgl. Tab. 5). Liegen die Laichgewässer isoliert, sind im Bereich geeigneter Ausbreitungsachsen Amphibiengewässer neu anzulegen, sodass mittelfristig wieder ein genetischer Austausch zwischen den isolierten Populationen möglich wird. Für den Laubfrosch wurde ein entsprechendes Artenhilfsprogramm in den letzten Jahren erarbeitet (BEINLICH & WYCISK 2000). Die dort herausgearbeiteten Ausbreitungskorridore kommen auch den meisten anderen Arten zugute und können somit übernommen werden. Lediglich für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte müssen aufgrund abweichender Lebensraumansprüche eigene Ausbreitungsachsen definiert werden. Sie sind in schraffiert dargestellt. Aber auch Gewässer mit großen Amphibienpopulationen häufiger Arten gilt es zu sichern und zu optimieren, denn diese Vorkommen stellen aufgrund des Populationsüberschusses ein wichtiges Reservoir für die Neubesiedlung verwaister Lebensräume dar. Wo Straßen Ausbreitungsachsen queren, sind weiterhin geeignete Vorrichtungen für den Amphibienschutz zu errichten (vgl. WYCISK et al. 2000). Weiterhin sind grundsätzlich alle zurzeit ungenutzten Teiche und sonstige Kleingewässer als aktuelle oder auch potentielle Amphibienlaichgewässer zu erhalten, ggf. nachdem zuvor Optimierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So sind viele gefährdete Arten auf besonnte Gewässer angewiesen; schattenwerfende Gehölze sind deshalb regelmäßig zurückschneiden. Flachufer und Ufervegetation sowie Fischfreiheit sind ebenfalls von großer Bedeutung für viele Amphibienarten. Aufgrund der großen Bedeutung der Abgrabungsgewässer insbesondere für gefährdete Amphibienarten ist weiterhin bei allen zukünftigen und soweit möglich auch bei aktuellen Abgrabungen darauf zu achten, dass amphibiengerechte Klein- und Kleinstgewässer geschaffen und erhalten werden. Dies gilt insbesondere für Abgrabungen im Bereich der in dargestellten Ausbreitungskorridore für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Im Bereich des Muschelkalks sollten notfalls auch Kleingewässer durch Einbau von wasserundurchlässigem Material (Ton) geschaffen werden. Die Maßnahmen können zum überwiegenden Teil im Rahmen von notwendigem Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden. Weiterhin sollten die Gewässer in Naturschutzgebieten durch die zuständigen Stellen in einen für den Naturschutz optimalen Zustand gebracht werden. Der aktuelle Zustand lässt oftmals zu wünschen übrig (vgl. Tab. 5). Aber nicht nur die öffentliche Hand ist gefragt. Auch jeder Gartenbesitzer kann durch die Anlage eines Gartenteiches ohne Fischbesatz und durch naturnahe Gestaltung des Gartens einen Beitrag zur Förderung der heimischen Amphibien leisten. Amphibien werden sich in der Regel bereits nach wenigen Jahren von allein einstellen. Von gut gemeinten Besatzmaßnahmen ist aber abzuraten; denn alle heimischen Amphibienarten unterliegen dem Artenschutz und dürfen aus der Natur nicht entnommen werden! Y1 - 2001 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/29634 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-296349 N1 - Das Layout der elektronischen Fassung dieses Beitrages weicht vom Layout der ursprünglich gedruckt erschienenen Fassung ab. Die Angaben zur Paginierung beziehen sich auf die ursprünglich gedruckt erschienene Fassung. VL - 14 SP - 79 EP - 98 PB - Naturkundlicher Verein Egge - Weser CY - Borgentreich ER -