TY - JOUR A1 - Bleicken, Jochen T1 - In provinciali solo dominium populi Romani est vel Caesaris : zur Kolonisationspolitik der ausgehenden Republik und frühen Kaiserzeit T2 - Chiron N2 - Der bei Gaius 2,7 überlieferte Satz hat in der modernen Forschung zu weitgehenden Hypothesen über das Verhältnis von Italien zu den Provinzen geführt. Der Satz ist meiner Überzeugung nach nicht als Rechtssatz mit aus ihm resultierenden rechtlichen Folgen zu verstehen, sondern als der Reflex eines politischen Grundsatzes der späten Republik, der den Widerstand der Nobilität gegen die außeritalische Kolonisation ausdrückte. Da Augustus diesen Grundsatz überwinden mußte, ohne dabei die republikanische Tradition empfindlich zu verletzen schuf er das Rechtsinstitut des ius Italicum, das sich demnach auf diesen Grundsatz bezog, ohne ihn als Rechtsgrundsatz anzuerkennen. Die folgenden Überlegungen suchen die Richtigkeit dieser These zu erweisen, indem nach Darlegung des Problems und der Vorstellung des Forschungstandes (I) zunächst das ius Italicum (II), dann die Grundzüge der spätrepublikanischen Kolonisationspolitik vorgestellt (III) und schließlich die Ergebnisse dieser Kapitel in eine Entwicklungsgeschichte des dominium populi Romani in solo provinciali und des ius ltalicum eingeordnet werden (IV). Y1 - 2010 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/15234 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-1160639 SN - 0069-3715 N1 - Signatur: Zs 10069 HM 5: W 125 VL - 4 SP - 359 EP - 414 ER -