TY - JOUR A1 - Fröhlich, Wiebke A1 - Spiecker Döhmann, Indra T1 - Können Algorithmen diskriminieren? T2 - Verfassungsblog N2 - In Österreich kategorisiert ab 2019 ein Algorithmus arbeitslose Personen nach ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Software trennt in drei Personengruppen: Arbeitssuchende mit guten, mittleren und schlechten Perspektiven, einen Arbeitsplatz zu finden. Auf dieser Basis will der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) seine Ressourcen ab 2020 überwiegend auf Personen der mittleren Gruppe konzentrieren. Dort seien sie am effektivsten eingesetzt. Die "Arbeitsmarktintegrationschancen" von Frauen bewertet der Algorithmus pauschal negativ. Zudem führen betreuungspflichtige Kinder zu einer schlechten Einstufung – allerdings nur für Frauen. Bei Männern, so begründen die Entwickler, habe eine Betreuungspflicht statistisch gesehen keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen. KW - Datenschutz KW - Diskriminierung KW - Persönlichkeitsrecht Y1 - 2018 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53616 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-536167 N1 - LICENSED UNDER CC BY NC ND IS - 2018/12/26 SP - 1 EP - 7 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -