TY - JOUR A1 - Kiesow, Rainer Maria T1 - Pourquoi Legendre? T2 - Rechtsgeschichte = Legal History N2 - Das ist noch vornehm formuliert. Kommt man hierzulande auf Pierre Legendre zu sprechen, dann fallen die Kommentare von Verwaltungsrechtlern und Rechtshistorikern, also den Fachkollegen des französischen Gelehrten, drastisch aus. Vornehme Zurückhaltung wird kaum geübt, gefragt wird auch nicht, das Urteil steht fest: eine besonders spinnerte Spielart von French Theory. Man kennt das Verurteilungsspiel, meist sind Franzosen Objekte des Insults: Foucault – ein nihilistischer Phantast; Derrida – der Verderber unserer Jugend; Baudrillard – der Weltauflöser. Natürlich sind dies nicht die Urteile der modebewussten Intellektuellenschickeria, sondern des deutschen Normalprofessors, bei dem allenfalls der eher bodenständige, nachgerade empiristische Bourdieu durchgehen mag. ... Y1 - 2006 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53101 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-531019 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 8 SP - 86 EP - 91 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -