TY - JOUR A1 - Vismann, Cornelia T1 - Recht künstlich : [Rezension zu: Kunst als Strafe. Zur Ästhetik der Disziplinierung, hg. von Gertrud Koch, Sylvia Sasse u. Ludger Schwarte, München: Wilhelm Fink 2003, 229 S., ISBN 3-7705-3771-8] T2 - Rechtsgeschichte = Legal history N2 - Eine Schlinge ist eine Schlinge. Zugleich ist sie ein markantes Symbol für den Tod durch Erhängen. Doch galt das Zeichen der Schlinge für diese grausame Tötungsart erst seit dem 18. Jahrhundert, als der spezifische Henkersknoten erfunden worden war. Zuvor wurden die zum Tode Verurteilten von einer Leiter aus mit einem Strick um den Hals an eine Leine gehängt und die Leiter dann weggestoßen. Entsprechend war das Symbol für die Strafe des Strangulierens eine Leiter. Der Kunstwissenschaftler Samuel Y. Edgerton, der in seinem wunderbaren Buch Pictures and Punishment von 1985 die Bestrafungsszenen auf Bildern als rechtshistorische Quelle erschlossen hat, schreibt in dem Sammelband Kunst als Strafe über den Nutzen, den Künstler lange Zeit aus der Todesstrafe zogen. Die Getöteten und anschließend Sezierten boten im Mittelalter und der Renaissance das beste anatomische Anschauungsmaterial für die Maler menschlicher Körper. So hat beispielsweise auch das bekannte Werk von Andreas Vesalius De fabrica corporis humani von 1543 von den Hingerichteten profitiert. ... Y1 - 2004 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/54590 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-545903 SN - 1619-4993 SN - 2195-9617 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 4 SP - 245 EP - 247 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -