TY - JOUR A1 - Völzmann, Berit T1 - Postgender! Für ein Recht ohne Geschlecht T2 - Verfassungsblog N2 - Der Bundestag diskutiert heute in erster Lesung den Gesetzentwurf "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich" und "ohne Angabe" nunmehr eine vierte Beurkundungsmöglichkeit geschaffen werden: "divers". Der Kabinettsentwurf ist schon als "Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung" (Grüne) und als "verfassungswidrig" (Aktion Standesamt 2018) kritisiert worden. Die Kritik der trans*- und inter*-Community hat Grietje Baars hier zusammengefasst. Tatsächlich wird mit der Einführung der sogenannten dritten Option der deutlich weniger radikale Weg der beiden vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Alternativen beschritten. Die Entscheidung ist ausführlich hier besprochen worden. Ob Änderungen des bisherigen Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Im Folgenden soll vielmehr – umgekehrt – gefragt werden, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird – und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen. KW - Dritte Option KW - Gender KW - Personenstandsrecht Y1 - 2018 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/54231 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-542310 N1 - LICENSED UNDER CC BY NC ND IS - 2018/10/11 SP - 1 EP - 6 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -