TY - JOUR A1 - Bretthauer, Sebastian T1 - Dashcams: Wenn die ZPO erlaubt, was das Datenschutzrecht verbietet T2 - Verfassungsblog N2 - Mit Dashcams den Verkehr aufzuzeichnen, kann nach einem Unfall in einem zivilrechtlichen Haftpflichtprozess sehr nützlich sein – obwohl man das datenschutzrechtlich eigentlich nicht darf. Der BGH hat in dieser Woche (BGH, Urt. v. 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17) zwei rechtliche Problemlagen geklärt, die deutsche Gerichte seit geraumer Zeit beschäftigt haben: Zum einen betrifft dies die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Dashcams im öffentlichen Verkehrsraum. Zum anderen deren zivilprozessuale Verwertbarkeit, insbesondere wenn die Aufnahmen rechtswidrig erfolgten. KW - Datenschutz KW - Eigentumsfreiheit KW - Zivilprozessrecht Y1 - 2018 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53630 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-536307 N1 - LICENSED UNDER CC BY NC ND IS - 2018/5/18 SP - 1 EP - 5 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -