TY - JOUR A1 - Pichl, Maximilian T1 - Alles eine Frage der eigenen "Wahl"? T2 - Verfassungsblog N2 - Am 21. November 2019 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) seine Entscheidung über die ungarischen Transitzonen gefällt (Rs. Ilias and Ahmed vs. Hungary), die im Sommer 2015, inmitten der großen Fluchtbewegungen in Europa, eingerichtet wurden. Die zwei Beschwerdeführer Herr Ilias und Herr Ahmed, beide Staatsangehörige aus Bangladesch, verbrachten 23 Tage in der Transitzone, bevor sie nach der Ablehnung ihrer Asylanträge nach Serbien verbracht wurden. Sie legten Individualbeschwerden vor dem Straßburger Gerichtshof ein und machten geltend, dass ihre Abschiebung nach Serbien das Verbot der Folter oder der inhumanen bzw. erniedrigenden Behandlung nach Art. 3 EMKR verletzt habe, die Bedingungen in der Transitzone ebenfalls mit Art. 3 EMRK unvereinbar gewesen seien sowie ihr Aufenthalt in der Transitzone faktisch einer Inhaftierung entsprochen habe und dies eine Verletzung ihrer Freiheit begründete (Art. 5 Abs. 1 und 4 EMRK). Die Entscheidung dürfte in Bezug auf Transitzonen an europäischen Landgrenzen einen Präzedenzfall geschaffen haben – wobei das Urteil sehr problematische Implikationen enthält. KW - Art. 3 ECHR KW - Art. 5 EMRK KW - Refugee Protection KW - Transit Zones Y1 - 2019 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/53664 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-536649 N1 - LICENSED UNDER CC BY NC ND IS - 2019/11/22 SP - 1 EP - 7 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -