TY - JOUR A1 - Müller-Kroehling, Stefan T1 - Ist der Gruben-Großlaufkäfer Carabus (variolosus) nodulosus ein Taxon des Anhanges II der FFH-Richtlinie in Deutschland? T1 - Should Carabus (variolosus) nodulosus be considered an annex-II-species of the Habitats Directive? T2 - Waldökologie online : AFSV-Berichte der Arbeitsgemeinschaft Forstliche Standorts- und Vegetationskunde N2 - Im Zuge der EU-Osterweiterung 2004 wurde der Gruben-Großlaufkäfer Carabus variolosus in den Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Durch neu hinzugekommene Arten ergeben sich für die bisherigen Mitgliedsstaaten nach jetzigem Kenntnisstand keine Nachmeldepflichten von Gebieten, wohl aber möglicherweise die Pflicht, diese neuen Schutzobjekte in den bereits gemeldeten Gebieten gemäß Art. 6 zu erhalten und ihren günstigen Erhaltungszustand sicherzustellen (BALZER et al. 2004). Da Carabus variolosus s. str. ein osteuropäisches Taxon ist, das mitteleuropäische Taxon Carabus nodulosus aber regelmäßig als Unterart jener Art aufgefasst wird, stellt sich die Frage, ob die FFHRichtlinie mit der Nennung von C. variolosus auch das Taxon nodulosus mit gemeint hat. Der taxonomische Artbegriff ist nicht so eindeutig, dass sich die Frage auf taxonomischer Ebene nach heutigem Kenntnisstand abschließend beantworten ließe. Nach der rechtlichen Systematik der FFHRichtlinie ist aber - und dies muss zum Verständnis vorliegenden Aufsatzes hervorgehoben werden - ohnehin nicht entscheidend, wie sich der Sachverhalt nach Vorliegen weiterer Forschungen herausstellt, sondern, welche „wissenschaftliche Meinung“ zum Zeitpunkt der Meldung hierzu vorherrschte. Galt - zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Anhang II - nodulosus in der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung als Unterart von C. variolosus, und nicht als eigene Art, so gehören die Vorkommen in Mitteleuropa zum Anhang II, und vice versa. Aus diesem Grund handelt es sich bei der vorliegenden Arbeit auch ausdrücklich nicht um eine taxonomische. Vielmehr kann und muss anhand einer Literaturstudie - die das wissenschaftliche Meinungsbild und den Stand des Wissens widerspiegelt - versucht werden zu klären, ob Carabus (variolosus) nodulosus mit gemeint ist, wenn im erweiterten Anhang II der FFH-Richtlinie von „Carabus variolosus“ die Rede ist. N2 - The ground beetle Carabus variolosus FABRICIUS, 1787 is a species listed in appendix II of the EU habitats directive, as of the latest amendmend in 2004. Depending on the taxonomic point of view, this taxon includes or excludes Carabus (variolosus) nodulosus CREUTZER, 1799, a (sub)species indigenous to Central Europe. It is shown here that at the time the amendment of appendix II took place, a majority of taxonomic opinion favored the subspecific rank, and there definitely was no majority for the opposite opinion. The majority opinion is decisive for this question alone, as it implies that „Carabus variolosus sensu habitats directive“ means C. variolosus sensu latu. Thus, Carabus variolosus nodulosus should be considered a species of appendix II of the habitats directive, if no documents from the amendmend consultations exist that explicitly state the contrary. Regarding the habitat requirements of this species inhabitating pristine inundated woodland swamps this choice is very apt. KW - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie KW - Carabus nodulosus Y1 - 2006 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/9372 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-1105146 SN - 1867-710X IS - 3 SP - 57 EP - 62 ER -