TY - JOUR T1 - Einleitung T2 - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt N2 - Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 79/409/EWG (1979) über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, der so genannten EU-Vogelschutzrichtlinie, im Jahre 1979 wurde schon frühzeitig ein grundlegendes Instrument zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten wirksam. Nach dieser Richtlinie sind alle europäischen Vogelarten zu schützen und für die im Anhang I aufgeführten Arten sind nach Artikel 4 besondere Schutzgebiete auszuweisen. Da besonders der Gebietsschutz offenbar europaweit zu zögerlich umgesetzt wurde, erarbeitete der Internationale Rat für Vogelschutz (ICBP), heute Bird- Life International, im Auftrage der Europäischen Gemeinschaft Mitte der 1980er Jahre ein bereits über den EG-Bereich hinausgehendes Inventar von Important Bird Areas in Europe (IBA), das am 17.05.1987 bestätigt wurde (Grimmett & Jones 1989). Y1 - 2003 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/34820 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-348209 SN - 0940-6638 VL - 40 IS - Sonderheft SP - 5 EP - 8 ER -