TY - UNPD A1 - Gruber, Malte-Christian T1 - Ein Fall der technisierten Gesellschaft: BGH, Urteil vom 24.1.2013 – III ZR 98/12, BGHZ 196, 101 – Ausfall des Internetzugangs T2 - Arbeitspapier / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main = Research paper / Faculty of Law, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Nr. 2014,17 N2 - Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass es „einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen [kann] , wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Intern et zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind“ (BGHZ 196, 101). Eine techniksoziologische Analyse dieser Rechtsprechung zum vermögensrechtlich bestimmten, abstrakt berechneten Nutzungsausfallersatz legt demgegenüber eine andere Begründung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nahe. Der alternative Leitsatz lautet: Wird dem Inhaber eines Internetanschlusses die Möglichkeit genommen, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, so ist ihm auch wegen eines hier durch hervorgerufenen immateriellen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu gewähren . T3 - Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University - 2014, 17 KW - Informationstechnologie KW - Internetzugang KW - Nutzungsausfall KW - Schadensrecht KW - Techniksoziologie Y1 - 2014 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/35081 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-350818 PB - Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss. CY - Frankfurt am Main ER -