TY - UNPD A1 - Baums, Theodor T1 - Verschmelzung mit Hilfe von Tochtergesellschaften T2 - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; [19]98,4 T2 - Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 58 N2 - Die Einschaltung einer Tochtergesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung kann aus mehreren Gründen in Betracht gezogen werden: Erstens mag die Verschmelzung mit einer Tochter statt auf die Muttergesellschaft im Einzelfall Vorteile bieten (unten 1.). Zweitens kommt die Verschmelzung mit einer Tochter als Alternative zum bloßen Anteilserwerb in Betracht (unten 2.). In beiden genannten Fällen wird die Verschmelzung der Zielgesellschaft mit einer Tochter der am Erwerb interessierten Gesellschaft vorgenommen; die Tochter bleibt auf Dauer selbständig. Im dritten Fall dagegen wird eine Tochtergesellschaft lediglich vorläufig, als "Zwischenstation", eingeschaltet: Zunächst werden die Anteile an der Zielgesellschaft in ein Tochterunternehmen der Erwerbergesellschaft oder auch der Aktionäre der Zielgesellschaft eingebracht. Das Tochterunternehmen wird dann in einem zweiten Schritt mit der Erwerbergesellschaft verschmolzen (unten 3.). Nur eine Abwandlung dieser Gestaltung stellt es schließlich dar, wenn zwei Gesellschaften gleichzeitig oder nacheinander im Wege der Einzelverschmelzung auf die Tochtergesellschaft einer der beiden Gesellschaften oder eines dritten Unternehmens verschmolzen werden (unten 4.). Die nachfolgenden Bemerkungen gehen den Gründen für diese Gestaltungen und einigen hiermit verbundenen Rechtsfragen nach. T3 - Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht - 58 KW - Deutschland KW - Fusion KW - Tochtergesellschaft Y1 - 1998 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4705 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-7998 UR - http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere N1 - publ. in: Festschrift für Wolfgang Zöllner zum 70. Geburtstag, Bd. 1, 1999, PB - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht CY - Osnabrück ER -