TY - JOUR T1 - Drömling T2 - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt N2 - Das Vogelschutzgebiet Drömling ist Teil einer ausgedehnten Niederungslandschaft am Südwestrand der Altmark. Entlang von Mittellandkanal und Ohre erstreckt sich die Niederung des Drömlings als eigenständige Landschaftseinheit. Sie liegt zwischen den Orten Kunrau im Norden, Calvörde im Südosten, Oebisfelde im Südwesten und reicht weiter westlich bis nach Niedersachsen hinein. Bis ins 18. Jahrhundert war diese Niederung ein unzugängliches Sumpfgebiet. Die Flüsse waren auf Grund des sehr geringen Gefälles weit verzweigt und Hochwasser konnten nur langsam ablaufen. So blieb das mit Erlen- und Birkenbruchwäldern bestandene Sumpfland lange unbesiedelt. Erst durch eine über zwei Jahrhunderte währende Tätigkeit des Menschen wurden die Voraussetzungen für eine Besiedlung und Nutzung dieser Landschaft geschaffen. Umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen, wie die Anlage eines ausgedehnten Grabensystems, der Bau von Kanälen, die Schaffung von Moordammkulturen und weitere Meliorationsmaßnahmen führten zu einer weitgehenden Austrocknung des Gebietes. Mit dieser Entwicklung zum heutigen Landschaftsbild verarmte die Vielfalt der Lebensstätten für Pflanzen und Tiere. Y1 - 1996 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/34794 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-347943 SN - 0940-6638 VL - 33 IS - Sonderheft SP - 45 EP - 50 ER -