TY - JOUR A1 - Vesting, Thomas T1 - Die Suche nach einem Zeichen : Anmerkungen zum Gebrauch der Worte Revolution, Verfassung und Christentum bei Harold Berman T2 - Rechtsgeschichte = Legal History N2 - Alle historische Forschung basiert auf einer Selektion von Themen, die sich aus dem Kontext ergeben, in dem diese Selektion stattfindet. Historische Forschung ist selbst zeitgebunden, und das beeinflusst ihre Perspektiven und Fragestellungen, nicht aber ist die Geschichtswissenschaft in der Lage, eine zeitlose Wahrheit über die Vergangenheit zu erschließen. Eine Suche nach dem "wie es eigentlich gewesen ist" muss auch daran scheitern, dass historische Forschung immer mit Wissen und Nicht-Wissen zugleich konfrontiert wird. Auch die rechtshistorische Forschung ist stets ein Subjekt ihrer Zeit, und auch sie muss akzeptieren, dass historisches Wissen notwendigerweise unvollständig ist. Die Rechtsgeschichte kann immer nur Fragmente der Objektivität der Geschichte rekonstruieren, sie kann nur "die sichtbare Seite einer Gesellschaft – Institutionen, Denkmäler, Werke, Gegenstände" zugänglich machen, nicht aber ihre "verborgene, unsichtbare Seite: Vorstellungen, Wünsche, Ängste, Verdrängungen, Träume". Tradition, heißt es dazu bei Harold Berman auch, "ist mehr als historische Kontinuität. Eine Tradition ist eine Mischung aus bewußten und unbewußten Elementen." ... Y1 - 2013 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/52026 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-520260 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 21 SP - 176 EP - 179 PB - Max-Planck-Inst. für Europäische Rechtsgeschichte CY - Frankfurt, M. ER -