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Hegels Rechts- als Sozialphilosophie der Sittlichkeit

  • Die Auffassung des Rechts in Hegels Rechtsphilosophie weicht bekanntlich von dem ab, was üblicherweise unter „Recht“ verstanden wird. Schon deshalb sind Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts nicht einfach neben andere Werke zur Rechtstheorie zu stellen. Aber Hegels Bestimmung des Rechts ergänzt nicht nur das Recht äußerlich, sondern lässt es auf etwas gründen, das über es selbst deutlich hinausweist: auf jener Normativität, die er als Sittlichkeit bezeichnet. So ist Hegels Rechtsphilosophie nur als eine Sozialphilosophie der Sittlichkeit zu verstehen. Sie kann als die philosophische Selbstreflexion einer Gesellschaft verstanden werden, die sich selbst primär als durch das Recht bestimmt versteht, aber auf eine andere Form von Normativität bezogen ist.

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Metadaten
Verfasserangaben:Miriam Mesquita-Sampaio de Madureira
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-249621
Titel des übergeordneten Werkes (Englisch):25th IVR World Congress: Law, Science and Technology Frankfurt am Main 15–20 August 2011 ; Paper Series ; 104
Schriftenreihe (Bandnummer):25th IVR World Congress: Law, Science and Technology Frankfurt am Main 15–20 August 2011 ; Paper Series (104)
Verlag:Goethe-Univ.
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Konferenzveröffentlichung
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2012
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:09.08.2012
Freies Schlagwort / Tag:Recht; Rechtsphilosophie; Sittlichkeit; Sozialphilosophie
HeBIS-PPN:344382583
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht