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Können Algorithmen diskriminieren?

  • In Österreich kategorisiert ab 2019 ein Algorithmus arbeitslose Personen nach ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Software trennt in drei Personengruppen: Arbeitssuchende mit guten, mittleren und schlechten Perspektiven, einen Arbeitsplatz zu finden. Auf dieser Basis will der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) seine Ressourcen ab 2020 überwiegend auf Personen der mittleren Gruppe konzentrieren. Dort seien sie am effektivsten eingesetzt. Die "Arbeitsmarktintegrationschancen" von Frauen bewertet der Algorithmus pauschal negativ. Zudem führen betreuungspflichtige Kinder zu einer schlechten Einstufung – allerdings nur für Frauen. Bei Männern, so begründen die Entwickler, habe eine Betreuungspflicht statistisch gesehen keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen.

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Verfasserangaben:Wiebke Fröhlich, Indra Spiecker DöhmannGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-536167
DOI:https://doi.org/10.17176/20190211-224048-0
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Verfassungsblog
Verlag:Verfassungsblog.de
Verlagsort:Berlin
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2018
Datum der Erstveröffentlichung:26.12.2018
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:13.05.2020
Freies Schlagwort / Tag:Datenschutz; Diskriminierung; Persönlichkeitsrecht
Ausgabe / Heft:2018/12/26
Seitenzahl:7
Erste Seite:1
Letzte Seite:7
Bemerkung:
LICENSED UNDER CC BY NC ND
HeBIS-PPN:465611400
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0