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Formen und Konkurrenzen juristischer Normativitäten im "Ius Commune" und in der Differentienliteratur (17./18. Jh.)

The forms and rivalries of juridical normativities in the ius commune of the differentiae-literature (17th/18th centuries)

  • Der viel diskutierte Begriff der "Multinormativität" steht heute in Konkurrenz zu dem des "Rechtspluralismus" und der "Diversität" des Rechts. Alle drei Begriffe verfügen nicht über eine inhaltliche und funktionale Eindeutigkeit und zeigen kein bestimmtes Verhältnis zu- und untereinander. Eine sehr vage Gemeinsamkeit solcher "Rechtspluralitäten" besteht allein in deren Unterscheidung oder Abweichung vom Gegenbegriff einer "Rechtseinheit" bzw. der ideal gedachten Einheit der Rechtsordnung, wie sie von den Kodifikatoren des Privatrechts im Zeitalter der Aufklärung versucht wurde zu verwirklichen. In einem solchen Spannungsverhältnis zwischen Einheitlichkeit oder Vielfalt gesellschaftlicher und staatlicher Rechtsgestaltung steht jedes organisierte Gemeinwesen. Das ist eine historische Erfahrung, die sich seit der römischen Antike in der rechtssystematischen Einteilung in ein "ius universale " und "ius speciale/particulare" zeigt. In der aktuellen Diskussion scheint "Multinormativität" als der umfassendere Begriff für die Rechtevielfalt gebraucht zu werden. In der rechtstheoretisch orientierten Literatur kann man je nach disziplinärer Einteilung bis zu sieben "Rechtspluralismen" unterscheiden, die die Definitionsnot und sprachliche Bedeutungsvielfalt nachdrücklich belegen. Dieser "Pluralismus" kann durch Rechte oder auch "Rechts-Ordnungen" in der Interaktion zwischen einer herrschenden und einer alternativen "Rechts-Ordnung" bestimmt sein. Die Konkretisierungsbedürftigkeit von "Rechtspluralismus" und "Multinormativität" haben diese beiden Begriffe auch gemeinsam mit dem geläufigen Nachbarbegriff der pluralen "Rechtsquellen", die als Sammelbezeichnung für die Grundlagen rechtlicher Entscheidungen fungieren. Multinormativität kann heute als eine extensive Variante von "Rechtsquellenvielfalt" oder "Rechtsvielfalt" gesehen werden, beschränkt sich jedoch nicht auf die Dimension der rechtlichen Entscheidungsgrundlagen, sondern erweitert diese auch auf die Vielzahl möglicher außerrechtlicher entscheidungsrelevanter "Normen". Das ist der Grund, weshalb heute der Begriff des "normative pluralism" dem des "legal pluralism" vorgezogen wird, um auch das "phenomenon of law beyond the state" in den Griff zu bekommen. In der deutschen Literatur ist heute das beliebte Bild und der vielgebrauchte Begriff der "Rechtsquellen" höchst umstritten, da in ihm mehr das "fließende" Element höchst mobiler rechtlicher Ordnungsinstrumente zum Ausdruck kommt als die Bestimmtheit und Sicherheit rechtlicher Normangebote. Luhmann bezeichnete die eine Rechtspluralität indizierende Rechtsquellenlehre als ein "mehrschichtiges Theoriegebäude mit schwankenden Fundamenten" und Esser sprach sogar von den "doktrinären Peinlichkeiten", vor die sich die Rechtsquellenlehre gestellt sah und gestellt sieht. Multinormativität löst heute weitgehend den "Rechtsquellen"-Begriff ab, indem er ihn vor dem Hintergrund internationaler politischer Praxis und Erfahrungen überlagert und ausweitet. ...
  • Today’s growing multinormativity arises out of global developments in the world of states and their societies. As a result, there has been a corresponding increase in the legal and non-legal rules governing their actions and behaviour. The present paper focuses on the phenomenon of historical "multinormativity" that determined the legal and normative systems of the 17th –18th centuries, since "mononormativity" has not, in fact, ever existed. A large number and variety of laws, stemming from social elites or the ruler on specific legal questions, constitutes a veritable cosmos of norms of quite different genres in this period. Thus, pressure necessarily emerged to regulate competition and conflicts between these different norms as well as a search for solutions through comparative study.

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Metadaten
Verfasserangaben:Heinz MohnhauptGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-512865
DOI:https://doi.org/10.12946/rg25/115-126
ISSN:2195-9617
ISSN:1619-4993
Titel des übergeordneten Werkes (Mehrsprachig):Rechtsgeschichte = Legal history
Verlag:Max-Planck-Inst. für Europäische Rechtsgeschichte
Verlagsort:Frankfurt, M.
Sonstige beteiligte Person(en):Thomas Duve, Stefan Vogenauer
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2017
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:30.09.2019
Freies Schlagwort / Tag:collisions; comparison; grounds for decision; juridical and non-juridical normative concepts; legal pluralism
Jahrgang:25
Seitenzahl:14
Erste Seite:115
Letzte Seite:126
Bemerkung:
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HeBIS-PPN:454160976
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
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