Lutherische Unverfügbarkeit des Glaubens und Juridifizierung des Naturrechts : Besolds These vom freien Gewissen zu glauben was man will und Staatszweck und Naturrecht seiner Zeit

  • Debatten über den relativen Beitrag von Konfessionalisierung und Säkularisierung zum Werden der modernen Welt bleiben von der Frage bestimmt, in welchem Verhältnis die theologischen Debatten der Reformation und die Gestalt der entstehenden Konfessionskirchen zu unseren Vorstellungen der Moderne stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Reformation und Konfessionalisierung den Glaubensgegnern, und dann auch protestantischen Juristen in Konflikten mit ihren eigenen Konfessionskirchen, Argumente zur Verteidigung ihrer Positionen aufzwangen, die sich nach wie vor auf Grundpositionen und zentrale Autoritäten der eigenen Glaubensüberzeugung beriefen, aber der Sache nach tiefgreifende Transformationen im Verhältnis von Glauben, Gesellschaft und Bürger begründeten. Solche Argumente wurzelten in Reformation und Konfessionalisierung nicht allein deswegen, weil sie ohne diese nie entwickelt worden wären, sondern legten durch ihre Berufung beispielsweise auf Luther auch die Entwicklungspotentiale der Reformation frei, so wenig Ziele und Wünsche der Reformatoren umstandslos mit denen der sich auf sie berufenden Späteren gleichgesetzt werden können. Die frühe Neuzeit darf denn auch nicht in eine mehr dem Mittelalter angehörende frühere Epoche – etwa bis zum Westfälischen Frieden – und eine schließlich in die Aufklärung und den modernen Staat mündende Epoche des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts zweigeteilt werden. ...
  • How did the Lutheran law professor and rector of Tubingen University argue that the law of nature protected the conscience of subjects in matters of the private exercise of religion? Besold’s argument is analysed against the context of the contemporary debate in the Empire and the changing role of the "law of nature" in legal argument.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Robert von Friedeburg
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-510559
DOI:https://doi.org/10.12946/rg15/033-061
ISSN:2195-9617
ISSN:1619-4993
Parent Title (Multiple languages):Rechtsgeschichte = Legal history
Publisher:Klostermann
Place of publication:Frankfurt, M.
Contributor(s):Michael Stolleis
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2009
Year of first Publication:2009
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2019/09/19
Volume:15
Page Number:31
First Page:33
Last Page:61
Note:
Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0
HeBIS-PPN:454160798
Institutes:Wissenschaftliche Zentren und koordinierte Programme / Sonderforschungsbereiche / Forschungskollegs
Dewey Decimal Classification:2 Religion / 23 Christentum, Christliche Theologie / 230 Christentum, Christliche Theologie
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 3.0