Über "Schloss Eller" hinaus : die Rolle der Hauptversammlung beim Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens in der aktienrechtlichen Organhaftung

  • Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist eine Maxime des allgemeinen Schadensrechts. Beruft sich der Schädiger im Rahmen eines Schadensersatzanspruches auf eben diesen Einwand, so macht er geltend, dass der Schaden auch bei rechtmäßigen Verhalten hätte verursacht werden können. Sodann wäre nämlich eine Haftung mangels haftungsausfüllender Zurechnung trotz haftungsbegründeten kausalen Verhaltens ausgeschlossen. Auch in der Organhaftung finden diese schadensrechtlichen Grundsätze Anwendung. Der Aufsatz geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens auch dann greift, wenn der Vorstand die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG verletzt und sich später darauf beruft, die Hauptversammlung hätte (hypothetisch) anstelle des Aufsichtsrats einer Geschäftsführungsmaßnahme zugestimmt.

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Metadaten
Author:Johannes Kloth
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-722087
DOI:https://doi.org/10.21248/gups.72208
ISSN:2940-7109
Parent Title (English):Frankfurt Law Review : Rechtswissenschaftliche Zeitschrift von Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Publisher:Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2023
Date of first Publication:2023/03/15
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2023/03/15
Tag:Aktiengesetz; Aufsichtsrat; Gesellschaftsrecht; Hauptversammlung; Organhaftung; Schadensersatz; Zustimmungspflicht
Volume:1
Issue:1
Page Number:8
First Page:39
Last Page:46
HeBIS-PPN:508323835
Institutes:Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Zeitschriften / Jahresberichte:Frankfurt Law Review : FraLR
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International