Alternativloses Klimaschutzstrafrecht? Klimakatastrophismus und Exzeptionalisierungen des Strafrechts als Treiber in eine imaginative Sackgasse
- Eine finalisierte Fassung des Beitrags wird 2024 in einem von Burchard/Schmitt-Leonardy/Singelnstein/Zabel herausgegebenen Sammelband („Alternativen zum Strafrecht“) erscheinen. Im Zentrum des Beitrags steht jedoch nicht der Versuch, positiv Alternativen zum oder im Strafrecht zu formulieren. Vielmehr ist der Begriff der Alternativlosigkeit erkenntnisleitend, konkret die Identifizierung gesellschaftlich-politischer Wirkmächte und innerstrafrechtlicher Deutungsmuster, die eine (auch) strafrechtliche Bewältigung der durch den menschengemachten Klimawandel aufgeworfenen Konflikte alternativlos erscheinen lassen können. Dazu wird die jüngst aufgekommene Debatte um ein Klimaschutzstrafrecht aus einer zukunftssoziologischen und strafrechtswissenschaftlichen Perspektive analysiert. Im Zentrum des Beitrags steht die These, dass sich gerade die Verbindung von katastrophischen Zukunftsvorstellungen – hier erschlossen über den zukunftssoziologischen Schlüsselbegriff der Imagination und deskriptiv-analytisch als „Klimakatastrophismus“ bezeichnet – und Exzeptionalisierungen des Strafrechts als Treiber in die imaginative Sackgasse der Alternativlosigkeit erweist. Die verdichtete Imagination, das die Zukunfts eine Katastrophe sei („Klimakatastrophismus“), befördert als ein an Boden gewinnendes kollektives Deutungsmuster eine intensivierte Sozialkontrolle und Punitivität. Der kriminalpolitisch expansive Kurs einer mit radikalisierten Selbsterhaltungsfragen konfrontierten Gesellschaft scheint in gesellschaftlich wie dogmatisch tief verankerten Exzeptionalisierungen des Strafrechts – wie der Zuschreibung, (nur) strafwürdige Sozialschädlichkeit adressieren zu dürfen, dies aufgrund einer regulativen und expressiven Ausnahmestellung aber auch in besonderer Weise zu können (oder zu müssen) – durchaus Widerhall zu finden. Dadurch entsteht ein strafrechtsexpansives (weil rechtfertigendes) Momentum, das der ohnehin in der Herausbildung begriffenen Legalisierung eines Klimaschutzstrafrechts Vorschub leistet. Es entspricht den vornehmen Aufgaben der Strafrechtswissenschaft, diesen Entwicklungen prospektiv vorauszugreifen, sie aufzuklären und kritisch zu wenden – gerade im Hinblick auf die Gegenläufigkeit und Brüchigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen oder die Kontingenz eines als politisch gelesenen Strafrechts. Eine kritische Strafrechtswissenschaft darf sich dabei nicht allein, allemal nicht unreflektiert auf tradierte Formen der Strafrechtsbegrenzung zurückziehen.
Author: | Finn-Lauritz Schmidt |
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URN: | urn:nbn:de:hebis:30:3-818581 |
Series (Serial Number): | Normative orders working paper : Normative Orders, Cluster of Excellence at Goethe University Frankfurt, Main (01/2024) |
Publisher: | Forschungszentrum "Normative Ordnungen" der Goethe-Universität Frankfurt am Main |
Place of publication: | Frankfurt am Main |
Document Type: | Working Paper |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2024/01/25 |
Date of first Publication: | 2024/01/25 |
Publishing Institution: | Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg |
Release Date: | 2024/01/25 |
Tag: | Imagination; Katastrophe; Klimastrafrecht; Klimawandel; Kriminalpolitik; Zukunftssoziologie |
Page Number: | 31 |
HeBIS-PPN: | 51543972X |
Institutes: | Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft |
Exzellenzcluster / Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen | |
Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften |
Sammlungen: | Universitätspublikationen |
Licence (German): | Creative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 3.0 |