Soll das bloße Anlegen von Feindeslisten strafbar sein? : § 126a StGB auf dem Prüfstand

  • Mit dem am 22. September 2021 neu in Kraft getretenen § 126a StGB, der nun explizit das Anlegen von Feindeslisten unter Strafe stellt, sollen Menschen (noch) besser gegen Hass und Hetze im Internet geschützt werden. So legitim diese Intention auch ist, drängt sich gleichsam die Frage auf, ob diesem Phänomen wirkungsvoll mit dem Strafrecht entgegnet werden kann und aus rechtsstaatlicher Perspektive überhaupt werden darf. Unter dieser Prämisse wird kritisch eruiert, ob und inwiefern sich § 126a StGB in das dogmatische Gerüst des Strafrechts einordnen lässt. Dabei ist § 126a StGB dem modernen Präventionsstrafrecht zuzuordnen. Dieses verfolgt den Ansatz, durch eine Vorverlagerung der Strafbarkeit das Strafrecht als funktionales Mittel zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu instrumentalisieren. Nach der Bewertung der tatsächlichen Bedrohungslage wird der Handlungsunwert der Verbreitung von Feindeslisten analysiert. Daneben werden weitere Grenzen der strafrechtlichen Vorverlagerung beleuchtet, namentlich die fundamentalen Prinzipien des Tatstrafrechts, des Bestimmtheitsgebots und des Ultima-Ratio-Grundsatzes, an denen sich § 126a StGB messen lassen muss.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Marcel Grosser
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-836149
DOI:https://doi.org/10.21248/gups.83614
ISSN:2940-7109
Parent Title (German):Frankfurt Law Review : Rechtswissenschaftliche Zeitschrift von Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt am Main. 2. Jahrgang. 01/2024
Publisher:Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2024/04/17
Date of first Publication:2024/04/17
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2024/04/17
Tag:Feindeslisten; Verbreiten personenbezogener Daten; §126a StGB
Volume:2
Issue:1
Page Number:9
First Page:38
Last Page:45
HeBIS-PPN:521042844
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Zeitschriften / Jahresberichte:Frankfurt Law Review : FraLR / Frankfurt Law Review Jg. 2, H. 1 (2024)
:urn:nbn:de:hebis:30:3-833691
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International