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Die Reform des Beschlussmängelrechts durch das ARUG

  • Das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) wurde am 28. Mai 2009 vom Bundestag beschlossen und wird diesen Sommer in Kraft treten. Mit dem ARUG werden zwei Richtlinien umgesetzt, die neuen GmbH-Regeln zur verdeckten Sacheinlage für Aktiengesellschaften nachgezeichnet, das Depotstimmrecht wiederbelebt und das Beschlussmängelrecht reformiert. Diese erneute Novelle des Anfechtungs- und Freigaberechts ist Gegenstand folgenden Beitrags. Es wird auch beschrieben, wie eine gewisse Sorge vor unvorhersehbaren Gerichtsbeschlüssen das Beschlussmängelrecht des ARUG stark geprägt hat.

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Verfasserangaben:Tim Florstedt
URN:urn:nbn:de:hebis:30-67526
URL:http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_105.pdf
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 105
Schriftenreihe (Bandnummer):Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance (105)
Verlag:Inst. for Law and Finance
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2009
Jahr der Erstveröffentlichung:2009
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:02.07.2009
HeBIS-PPN:214629163
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht