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Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) war in Sachsen-Anhalt nicht immer ein regelmäßiger Brutvogel. So gab es von 1900 bis 1986 nur sporadische Ansiedlungen im Lande. Im Jahre 1987 entstand an der Saalemündung im Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst eine beständige Kolonie mit neun Brutpaaren (Dornbusch 2002). Erst fünf Jahre später, im Jahre 1992, wurde eine weitere Kolonie gegründet. Ein stärkerer Bestandszuwachs, verbunden mit weiteren Koloniegründungen, begann dann im Jahre 1994 und erreichte mit 1.096 Brutpaaren im Jahre 2009 seinen bisherigen Höhepunkt in Sachsen-Anhalt. Ein Jahr zuvor erlangte der Brutbestand mit 810 Brutpaaren einen ähnlichen Wert wie im Jahr 2006 (Dornbusch 2002, Fischer & Dornbusch 2009). Verschiedene Koloniestandorte sind inzwischen wieder aufgegeben worden. Offenbar tolerieren die Vögel Störungen in den Kolonien sowie die Prädation insbesondere durch Mink (Mustela vison), Waschbär (Procyon lotor) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) nicht. Mit der deutschland- und europaweiten Zunahme des Brutbestandes (Keller et al. 2003) nahm auch der Durchzugs- und Überwinterungsbestand in Sachsen-Anhalt zu. Dieser wurde jedoch nicht regelmäßig erfasst. Eine Mittwinter-Synchronzählung an Schlafplätzen im Januar 2003 ergab einen Winterbestand von 1.570 Kormoranen. Die Zählung erfolgte jedoch während einer extremen Kälteperiode und spiegelt aufgrund der vorher einsetzenden Winterflucht vermutlich nicht den realen Winterbestand der Art wider (Dornbusch & Fischer 2004). Datenerhebungen im Rahmen der internationalen Wasservogelzählung (z. B. Schulze 2008) lassen für die Jahre 2003 bis 2008 auf einen Winterbestand von ca. 3.000 Kormoranen schließen. In den Zugzeiten von Oktober bis November können kurzzeitig auch bis zu 5.000 Kormorane auftreten.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.