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Dies ist der vierte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Worüber sprechen wir eigentlich, wenn wir über Salafismus sprechen? Obgleich oder gerade weil der Begriff in aller Munde ist, werden mitunter unterschiedliche Dinge als salafistisch (wahlweise auch als wahhabitisch, islamistisch, dschihadistisch) bezeichnet, spezifische Dimensionen des Phänomens als Wesen „des“ Salafismus behauptet oder gleich ganz auf eine begriffliche Bestimmung verzichtet. Dies ist problematisch, da es zu einem besseren Verständnis des Phänomens der Verständigung über dessen Bedeutung(en) bedarf. Sonst besteht die Gefahr des aneinander Vorbeiredens. Des Weiteren machen Worte Politik. Eine unscharfe Etikettierung kann fragwürdigen Politiken und einer Stigmatisierung Vorschub leisten und negative nicht-intendierte Konsequenzen haben....
Bei Suizidformen mit mehreren Suizidenten und Opfern werden teilweise in Literatur und Rechtsprechung eine unterschiedliche Nomenklatur und Interpretation der Begrifflichkeiten vorgenommen. Der Beitrag analysiert die Begrifflichkeiten und befasst sich im Speziellen mit dem Phänomen des Doppelsuizids. Historische Fälle von Doppelsuiziden werden angeführt. Anhand von Fallkonstellationen werden rechtliche Bewertungen vorgenommen, die beim einseitig fehlgeschlagenen Doppelsuizid praxisrelevant werden können. Dabei werden die mitunter konträren Auffassungen in der einschlägigen Literatur und der Rechtsprechung dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt. Zudem verdeutlichen die Fallkonstellationen die Relevanz einer umfassenden Tatortarbeit und einer tatnahen Klärung der Motivationslage bei dem Überlebenden bzw. den Verstorbenen.