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"Erkennt das Recht, das von Gott verliehene Menschenrecht", denn "wir sind in die Rechte freier Menschenwürde vollständig eingetreten". "Des Menschen Recht ist, durch immer höhere Vervollkommnung seiner geistigen, sittlichen und körperlichen Fähigkeiten zum Genusse eines stets wachsenden, reineren Glückes zu gelangen. [---] Bestimmung und Recht sind eins, und das Recht des Menschen ist einfach: seine Bestimmung zu erreichen". "Nur die Not, welche zum Äußersten treibt, ist die wahre Not; nur diese Not ist aber die Kraft des wahren Bedürfnisses; nur ein gemeinsames Bedürfnis ist aber das wahre Bedürfnis; nur wer ein wahres Bedürfnis empfindet, hat aber ein Recht auf Befriedigung desselben." Das erste Zitat stammt aus dem Manuskript eines Vortrages, den Richard Wagner am 14. Juni 1848 abends in der Hauptversammlung des Sächsischen Vaterlandsvereins [...] vor 3000 Menschen im Garten des polnischen Brauhauses hielt und den er am 15. Juni 1848 als Extra-Beilage (zu Nr.191) des Dresdner Anzeigers und Tageblatts veröffentlichte, [...]. Das zweite Zitat findet sich in einem Beitrag in der Nummer 6 der von August Röckel seit dem 26. August 1848 herausgegebenen "Volksblätter" vom 10. Februar 1849 mit dem Titel "Der Mensch und die bestehende Gesellschaft", anonym erschienen, aber heute überwiegend Richard Wagner zugeschrieben. Diese beiden Zitate werden also Arbeiten zugeordnet, die als seine "Revolutionsschriften" bezeichnet werden. Das dritte Zitat stammt aus der von Wagner 1849 unter seinem Namen veröffentlichten Schrift "Das Kunstwerk der Zukunft", die herkömmlich zu den "Reformschriften" (1849 bis 1852) gezählt werden. Im Hauptteil (unter II.) werden diese drei Schriften im Rahmen aller "Revolutions-" und "Reformschriften" vorgestellt; dabei wird auch die Frage der Autorenschaft der anonymen Beiträge in den "Volksblättern" angesprochen. Überdies wird damit das Verhältnis der "Revolutionsschriften" zu den "Reformschriften" kurz angesprochen. Unter I. ist mit einer kurzen Darstellung der historischen Situation in Sachsen zu dieser Zeit zu beginnen. Als Ausblick unter III. wird kurz schließlich der weitere Bogen zu dem eigentlichen Thema der "Reformschriften" gezogen.
Global betrachtet, bestehen große Unterschiede in der menschlichen Entwicklungsfähigkeit sowohl zwischen verschiedenen Gruppierungen innerhalb einer Gesellschaft als auch zwischen unterschiedlichen Gesellschaften. Diese Differenzen bedürfen einer Begründung. Armut mit ihren Begleiterscheinungen Hunger, Unter- und Mangelernährung (Ernährungsunsicherheit) ist ein menschlich und individuell nicht wünschenswerter Zustand. Angemessene Ernährung ist der Grundstein für jegliche Form von Entwicklung. Armut ist ein absoluter Zustand, der die Betroffenen der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse und der vollwertigen Teilhabe an der Menschengemeinschaft beraubt. Um Armut als ungerecht verstehen zu können, muss sie von einer bestimmten Art (z.B. strukurell) oder Gründen sein. Biodiversität ist ein grundlegender Baustein, um den Fortbestand der Erde und der Menschheit zu sichern. Ohne biologische Vielfalt ist kurzfristig kein qualitativ hochwertiges und langfristig überhaupt kein Leben möglich. Diverse Regionen und gesellschaftliche Gruppierungen sind unterschiedlich stark von ihrer Nutzung für das alltägliche Überleben abhängig und von einem Verlust der (Agro-)Biodiversität betroffen. Biodiverse Ernährungsstrategien werden selten zur Verringerung der Unterernährung eingesetzt. Die Themen Recht auf Nahrung und landwirtschaftliche Vielfalt sind in dieser Form noch nirgends behandelt worden. Es gibt bislang keine normative Debatte bzw. Literatur, die eine moralphilosophische Begründung des Rechts auf Nahrung versucht und sie in Bezug zu relevanten Abkommen und Rechtskommentaren daraufhin untersucht, welche Gerechtigkeits-konzeptionen implizit und explizit vorhanden sind und inwiefern sie die strukturelle Dimension von Armut und Unterernährung thematisieren. Dies ist ein Versuch der partiellen Aufarbeitung, der sowohl normative als auch empirische Elemente enthält. Nach der umfassenden Analyse landwirtschaftlicher Strukturen sowie der strukturellen Bedingtheiten von Armut untersuche ich die Plausibilität der Begründungsoptionen eines sozialen Menschenrechts und prüfe im Anschluss ob sich Elemente einer moralischen Argumentation innerhalb des UN Sozialpakts, der Allgemeinen Anmerkung 12 des UN Wirtschafts- und Sozialrats sowie der Freiwilligen Leitlinien der FAO rechtfertigen lassen. Abschließend plädiere ich für eine vielfältige Landwirtschaft und die Hinwendung von Ernährungssicherungs-strategien zu biodiverser Ernährung.
Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte hat aus der Kritik an der französischen Menschenrechtserklärung gelernt, dass es Menschenrechte weder ohne System der Rechte und Pflichten des Bürgers noch ohne Verankerung in der einschlägigen Organisation der Staatsorgane geben kann, die gleichzeitig die Freiheit und die Einheit des Volkes sichern. Außerdem sieht die den Reichsgesetzen zugrunde liegende Auffassung keine Grundrechte ohne Verankerung im zu schützenden geistigen Leben des Volkes vor. Unter dem Einfluss der Rechts- und Staatsphilosophie J. G. Fichtes und Hegels wurden im Vormärz rechtsphilosophische Theorien entwickelt, die individuelle Menschenrechte nicht abstrakt, sondern nur in einem "System des Rechts" aufeinander bezogener Komponenten gelten lassen, das den Menschen grundsätzlich als gesellschaftliches Wesen betrachtet und dem eine organische und geistige Auffassung der Gesellschaft zugrunde liegt. [...] Das Jahrbuch erforscht diese Zusammenhänge; neben der – vor allem – rechtsphilosophischen Inspiration der einzelnen spezifischen Aspekte der Grundrechte geht es um die folgenreiche Besetzung des politischen sowie imaginativen Ausdrucksraumes der Vormärz-Zeit durch die Idee der Menschenrechte, die sowohl in Bezug auf einzelne Grundrechte wie auch im Blick auf ihre Fundierung in der Klassischen Deutschen Philosophie, die Frage nach Frauenrechten als Menschenrechten, Protagonisten wie Friedrich Hecker oder den Zusammenhang von Menschenrechtsidee und Musik betrachtet werden.