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1. Für die Vertretung eines eine Nebenhandlung einführenden zweiten Rhemas im Satz lassen sich drei Haupttypen aufstellen: a) "finiter" Typus mit der fast ausschließlichen Vertretung durch Nebensätze; b) "nominaler" Typus mit der Vertretung durch Nominalbildungen, wie Partizipien und Verbalnomina, letztere mit vollständigem Paradigma und genitivischer Patiensbehandlung; c) "infinitivischer" Typus mit der Vertretung durch sogenannte "infinitivische Bildungen", die sich nach formalen und junktionalen Kriterien von den finiten Bildungen abtrennen lassen. Innerhalb der Haupttypen, spez. (da auf idg. Sprachraum dominant) innerhalb des "infinitivischen" Typus lassen sich die Einzelsprachen bzw. Sprachfamilien in Untertypen-Gruppen zusammenfassen. Dabei gibt es einheitliche und Misch-Typen, je nachdem, ob "infinitivische Bildungen" gleicher oder verschiedener Ausprägung vertreten sind. 2. Die Stufen entsprechen Zuständen auf dem Wege zur Erstarrung von rein nominalen Bildungen zu dem verbalen System zugeordneten "infinitivischen" Formen. Die Erstarrung eines nominalen Kasus zu einern "Absolutiv", d.h. einer nicht-nominalen und nicht-finiten Form mit koinzidenter Funktion (die Gleichzeitigkeit des zweiten Rhemas mit dem Prädikat angibt), hängt dabei an der Ubernabrne akkusativischer Rektion sowie der Herauslösung der Form aus dem paradigmatischen Zusammenhang. Die Erstarrung eines nominalen Kasus zu einem ("erweiterten") "Infinitiv", d.h. einer nicht-nominalen und nicht-finiten Form in mehreren syntaktischen und semantischen Funktionen (Subjekts- und Objektsfunktion, iussive und historische Funktion, hauptsächlich aber finale Funktion) zeigt sich ebenfalls an der Übernahrne akkusativischer Rektion und der Herauslösung aus dem Paradigma; dazu kommt aber noch, daß sich der Weg von der Abdeckung einer Funktion zu der mehrerer Funktionen bei dieser Formation nachvollziehen läßt: 3. Zu "Infinitiven" erstarrende Formen stehen ursprünglich in finaler Funktion. Der Übergang in die Objekts- bzw. Subjektsfunktion erfolgt in Verbindung mit prädikaten, die von solchen Verben repräsentiert werden, die der Form ihre finale Konnotation belassen, die aber gleichzeitig die Interpretation der Form als ("patientisches") Objekt bzw. als Subjekt ermöglichen. Dies ist der Fall bei vielen Verben, die man als "Modalverben" bezeichnen kann. Die Erstarrung der "infinitivischen" Formation ist vollzogen, wo die Interpretation als Objekt bzw. Subjekt obsiegt; hier kann die Form ins temporale wie diathetische System eingeordnet werden, und auch andere Funktionen abdecken. 4. Der Verlust der finalen Konnotation der Form macht es erforderlich, für die finale Funktion eine neue Vertretung zu bilden. Soweit hierzu wieder nominale, zu "Infinitiven" Übergehende Bildungen verwendet werden, liegt eine Restitution des durch den Haupttypus bestimmten Systems vor; ein Haupttypuswechsel, angezeigt durch die neue Abdeckung speziell der finalen Funktion durch Nebensätze, ist für den idg. Sprachraum selten (liegt z.B. beim Übergang vom Agr. zum Ngr. vor).
Die folgenden Ausführungen sind den Parasiten der Antike, vornehmlich der griechischen, gewidmet. Es stehen Beobachtungen zu jenen Figuren im Mittelpunkt, die dem griechischen Sprachgebrauch folgend als παράσιτοι bezeichnet wurden. Um diese angemessen interpretieren zu können, ist es notwendig, die Konsequenzen der ideengeschichtlichen Entwicklung, die der Begriff Parasit besonders in den letzten Jahrhunderten durchgemacht hat, so weit wie möglich auszublenden, um nicht voreingenommen an den Untersuchungsgegenstand heranzutreten. Das ist eine methodisch selbstverständliche Forderung, der offenbar jedoch nur äußerst schwer entsprochen werden kann, was sich darin zeigt, dass die antiken Parasiten in der Regel eher abschätzig beurteilt und ihre Aussagen zur Selbsteinschätzung nicht ernst genommen werden. Der daraus resultierende latent negative und oberflächliche Zugang macht es unmöglich, die innere Logik dieser Figur zu erkennen. So erklärt sich, dass bislang keine Studie vorliegt, in der die Rolle des Parasiten in der griechisch-römischen Komödie in ihrer Komplexität umfassend beschrieben und dem Phänomen παράσιτος / parasitus mit der notwendigen Wertschätzung entgegengetreten worden wäre.
In this paper we propose a sociological concept of innovation capable of transcending the limitations faced by the approaches of common theories of action. The concept was formulated by Ulrich Oevermann and is based upon Max Weber’s theory of charismatic authority. We apply this concept to archaeological data, using the example of Neolithic copper metallurgy in central Europe, and discuss the importance of analyzing innovations that failed to materialize even though they might have been "in the air" at the time. The concept sketched here enables the scientific study of such a phenomenon.
Einführung
(2017)
Altertum und Antike sind seit je beliebte Referenzgrößen, sei es, um einem gegenwärtigen Phänomen eine besonders ausgreifende historische Dimension zu verleihen, sei es, um dieses Phänomen als "nichts Neues unter der Sonne" zu (dis-)qualifizieren. Die aktuelle Forschung zu Erscheinungsformen außergerichtlicher Streitbeilegung stellt insoweit keine Ausnahme dar. Als Illustration mag ein kurzer Blick auf die Literatur zur Schiedsgerichtsbarkeit dienen, in der etwa in Gesamtdarstellungen auf deren bereits in der Antike angelegten "hybriden Charakter […] als rechtsprechungsgleicher Streitentscheidung auf vertraglicher Grundlage" hingewiesen wird oder in Einzeluntersuchungen Überlegungen zum Ursprung der Schiedsgerichtsbarkeit angestellt werden, um nur eine der heute unterschiedenen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung herauszugreifen. Sofern derartige Ansätze allerdings lediglich hergebrachte Forschungsmeinungen resümieren, bleibt ihr Erkenntniswert, auch aus der Perspektive des geltenden Rechts, limitiert, auch wenn konkrete Positionen auf eine aus der Antike bis in die Gegenwart reichende Tradition zurückgeführt werden. ...
Rom ist schon oft als eine "Kultur der Invektive" beschrieben worden, deren kennzeichnendes Merkmal mithin darin bestand, dass Auseinandersetzungen mittels öffentlicher, verbaler Angriffe auf die Ehre des Gegners geführt wurden. Ein prominentes Beispiel in der Überlieferung bildet das sogenannte convicium. Dabei handelt es sich um ein Geschrei oder eine laute Schmährede, mittels derer jemand öffentlich angegriffen und in seiner Ehre herabgesetzt wird. Eingesetzt wurden convicia in vielfältigen Kontexten, beispielhaft seien hier die Sanktion von Sittenverstößen, etwa durch Zuhälterei, oder die Mahnung und Sanktionierung säumiger Schuldner genannt. Der vorliegende Beitrag wendet sich der Frage zu, inwieweit man in convicia Formen außergerichtlicher Konfliktlösung erkennen kann. ...
Altertum und Antike sind seit je beliebte Referenzgrößen, sei es, um einem gegenwärtigen Phänomen eine besonders ausgreifende historische Dimension zu verleihen, sei es, um dieses Phänomen als "nichts Neues unter der Sonne" zu (dis-)qualifizieren. Die aktuelle Forschung zu Erscheinungsformen außergerichtlicher Streitbeilegung stellt insoweit keine Ausnahme dar. Als Illustration mag ein kurzer Blick auf die Literatur zur Schiedsgerichtsbarkeit dienen, in der etwa in Gesamtdarstellungen auf deren bereits in der Antike angelegten "hybriden Charakter […] als rechtsprechungsgleicher Streitentscheidung auf vertraglicher Grundlage" hingewiesen wird oder in Einzeluntersuchungen Überlegungen zum Ursprung der Schiedsgerichtsbarkeit angestellt werden, um nur eine der heute unterschiedenen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung herauszugreifen. Sofern derartige Ansätze allerdings lediglich hergebrachte Forschungsmeinungen resümieren, bleibt ihr Erkenntniswert, auch aus der Perspektive des geltenden Rechts, limitiert, auch wenn konkrete Positionen auf eine aus der Antike bis in die Gegenwart reichende Tradition zurückgeführt werden. ...