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Verschiedentlich ist bemerkt worden, dass Dürrenmatts "Der Richter und sein Henker" nicht als Kriminal-, sondern als ein Antikriminalroman zu lesen sei. Die Differenz zwischen den beiden Gattungen sei, so der kleinste gemeinsame Nenner der verschiedenen Argumentationen, darin zu sehen, dass Kommissar Bärlach im Fall des getöteten Polizisten Schmied nicht nur ermittle, sondern aktiv in den Fall eingreife. [...]
Im Folgenden soll plausibel gemacht werden, dass Bärlachs metonymische Ausweitung seiner Ermittlungsarbeit zum metaphysischen Richter seiner besonderen kriminalistischen Ausrichtung geschuldet ist. Um diese zu rekonstruieren, bedarf es jedoch einer Kontrastierung durch die methodischen Ansatze, von denen er sich absetzt.