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Die Germanistik ist in besonderem Maße mit dem Umstand vertraut, dass Literatur an Prozessen der Nationenbildung teilhat. Schließlich ist im deutschsprachigen Raum jene besondere Form entstanden, die als Kulturnation angesprochen wird. In der Frühphase der nationalen Bewegung waren Literaten federführend an ihrer Hervorbringung beteiligt. Bald sorgte die Literarhistorie für identitäre Selbstversicherung, indem sie eine endogene, aus autochthonen Quellen gespeiste Kulturentwicklung beschrieb. Die Geschichte der deutschen Literatur wurde als ein Prozess der Entfaltung gedeutet, der die Nation zu sich selbst kommen ließ. Mithin ist die Selbstkritik der Soziologie, einer anderen Wissenschaft aus dem 19. Jahrhundert, auch auf die Philologie zu beziehen: Sie hatte teil an einem "methodologischen Nationalismus", der die Forschung von vornherein auf den Nationalstaat und dessen angebliche Vorgeschichte beschränkte. Man näherte sich der Literatur so als ob diese innerhalb geschlossener Grenzen stattfände; grenzüberschreitende Prozesse blieben außer Acht. Seit einiger Zeit bemühen sich die Philologien um eine "transnationale Wende", ohne der eigenen Fachgeschichte entnehmen zu können, wie dabei vorzugehen ist. Insofern die Komparatistik Nationalliteraturen als distinkte Vergleichseinheiten voraussetzte, bot sie ebenfalls keine Orientierung. Doch bediente die "vergleichende Literaturgeschichte" sich auch anderer Verfahren, wo sie etwa die "Wanderungen von Stoffen und Formen" untersuchte. Deshalb schlug Fritz Strich schon in den 1930er Jahren die Bezeichnung "Weltliteraturgeschichte" vor.
Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft – aus deutscher Perspektive
(2013)
"In diesem working paper fasse ich einige Überlegungen zur Internationalisierung und Transnationalisierung der deutschen Rechtswissenschaft zusammen. Dabei skizziere ich die Bedeutung der nationalstaatlichen Tradition und Funktion der Rechtswissenschaft (1., 2.), konzentriere mich anschließend auf die Herausbildung Transnationalen Rechts und die damit verbundene Frage nach einer Transnationalen Rechtswissenschaft (3.). Ich versuche anzudeuten, weswegen eine solche Transnationale Rechtswissenschaft in besonderer Weise auf Transdisziplinarität angewiesen ist (4.) und schließe einige Bemerkungen zu der Frage an, wie die deutsche Rechtswissenschaft sich in einer solchen Transnationalen Rechtswissenschaft verorten könnte (5.).
Die Folgerungen, die sich für das Wissenschaftssystem, also für Forschung und Lehre, aus den mit einer Transnationalen Rechtswissenschaft verbundenen Anforderungen ergeben, sind vielfältig. Es gibt aktuellen Anlass und gute Gründe, über diese intensiver nachzudenken (6.). Am Schluss dieses einführenden, viele wichtige Fragen nur streifenden und kaum mit Nachweisen versehenen Beitrags, der gerade für das Gespräch mit anderen Disziplinen formuliert ist, steht eine knappe, thesenartig formulierte Zusammenfassung (7.)." Thomas Duve
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zählen Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu den größten Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Ein herausragendes Ziel muss sein, die gewaltigen Disparitäten bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen und der Verteilung von Wohlstand zu verringern. Extreme Armut, wie sie vor allem in Afrika südlich der Sahara und in Südasien vorherrscht, ist der deutlichste Ausdruck einer unhaltbaren Schieflage im sozialen Weltgefüge. Die Eingriffe des Menschen in die Umwelt gefährden bereits heute in weiten Teilen der Erde die natürlichen Lebensgrundlagen vor allem der Armen. Ohne Gegensteuerung werden Umweltveränderungen in Zukunft in noch größerem Umfang existenzbedrohende Auswirkungen haben. Während die Verursacher globaler und grenzüberschreitender Umweltprobleme, wie beispielsweise des Klimawandels, vor allem in den Industrieländern zu suchen sind, leben die Betroffenen ganz überwiegend in Entwicklungsländern. Arme Bevölkerungsschichten sind besonders verwundbar gegenüber Umweltveränderungen, weil diese Menschen existenziellen Risiken (Krankheit, Hunger, Ernteverluste usw.) stärker ausgesetzt sind und kaum über Bewältigungs- und Anpassungsfähigkeiten verfügen.
Die zentrale Botschaft der Risikoanalyse des WBGU lautet, dass der Klimawandel ohne entschiedenes Gegensteuern bereits in den kommenden Jahrzehnten die Anpassungsfähigkeit vieler Gesellschaften überfordern wird. Daraus könnten Gewalt und Destabilisierung erwachsen, die die nationale und internationale Sicherheit in einem erheblichen Ausmaß bedrohen. Der Klimawandel könnte die Staatengemeinschaft aber auch zusammenführen, wenn sie ihn als Menschheitsbedrohung versteht und in den kommenden Jahren durch eine energische und weltweit abgestimmte Klimapolitik die Weichen für die Vermeidung eines gefährlichen anthropogenen Klimawandels stellt. Gelingt dies nicht, wird der Klimawandel zunehmend Spaltungs- und Konfliktlinien in der internationalen Politik hervorrufen, weil er vielfältige Verteilungskonflikte in und zwischen Ländern auslöst: um Wasser, um Land, um die Bewältigung von Flüchtlingsbewegungen oder um Kompensationszahlungen zwischen den wesentlichen Verursachern des Klimawandels und den Ländern, die vor allem von dessen destruktiven Wirkungen betroffen sein werden.