TY - THES A1 - Kring, Markus T1 - Big Data und der Grundsatz der Zweckbindung im Datenschutzrecht N2 - Der technische Fortschritt ermöglicht die Auswertung großer Datenmengen mittels Algorithmen zur Feststellung bislang unbekannter Korrelationen. Schlagwortartig werden solche Analysen unter dem Begriff Big Data zusammengefasst. Häufig sind personenbezogene Daten Gegenstand von Big-Data-Anwendungen, sei es als Grundlage oder Ergebnis einer Auswertung. In diesen Fällen ist das Datenschutzrecht zu beachten. Der Zweckbindungsgrundsatz fordert die Angabe eines Verarbeitungszwecks bereits bei Erhebung der Daten und eine Bindung des weiteren Datenumgangs an diesen Zweck. Damit besteht ein Spannungsverhältnis zu Big-Data-Anwendungen, die zu Verarbeitungsbeginn den Zweck allenfalls unspezifisch anzugeben vermögen. Auf Grundlage des alten Bundesdatenschutzgesetzes mit einzelnen Ausblicken auf die Datenschutzgrundverordnung untersucht die Arbeit die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Zweckfestlegung und welche Bindungen aus ihr folgen. Zudem nimmt der Autor mögliche Lösungen des Konflikts zwischen Big-Data-Anwendungen und dem Zweckbindungsgrundsatz in den Blick. KW - Big Data KW - Datenschutzrecht KW - Zweckbindung KW - Datenschutz-Grundverordnung KW - Bundesdatenschutzgesetz Y1 - 2019 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/50921 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-509218 CY - Frankfurt am Main ER -