TY - JOUR A1 - Schröder, Ulrich Jan T1 - Verfassungsvoraussetzungen – rechtshistorisch betrachtet : [Rezension zu: Michael Anderheiden, Rainer Keil, Stephan Kirste, Jan Philipp Schaefer (Hg.), Verfassungsvoraussetzungen. Gedächtnisschrift für Winfried Brugger, Tübingen: Mohr Siebeck 2013, 832 S., ISBN 978-3-16-152577-3] T2 - Rechtsgeschichte = Legal history N2 - Der Begriff von den "Verfassungsvoraussetzungen" wurde von Herbert Krüger geprägt. Sie liegen in der "geistigen Grundlage" und einer "adäquaten Gestimmtheit, damit das [verfassungsrechtliche] Programm sich verwirklicht". Hier bricht sich eine pathetische Sprechweise Bahn: In diesem Sinne geht es um die Grundlagen der Verfassung und in gewisser Weise um mehr als nur das, was Recht ist. Auf dieser rhetorischen Wellenlänge sendet das sog. Böckenförde-Diktum und mit dieser Konnotation hat sich die Vereinigung der Staatsrechtslehrer im Jahr 2008 einer "Erosion von Verfassungsvoraussetzungen" angenommen. Daneben gibt es auch eine nüchtern-rechtsdogmatische Sprechweise, die zum Ausdruck bringt, dass eine Aussage keine verfassungsrechtliche Verbindlichkeit erreicht und insofern weniger ist als Recht. Unklar an der Begriffsbildung Verfassungsvoraussetzung ist bereits, ob es sich um dasjenige handelt, was von der Verfassung respektive dem Verfassungsgeber normativ vorausgesetzt wird (etwa die teloi von Normen), oder um dasjenige, was der Verfassung de facto vorausgesetzt wird. Letzteres wird bisweilen auch als "Verfassungserwartung" bezeichnet. In die pathetische Bedeutung könnte nahezu alles eingelesen werden, auf dem die Verfassung aufruht: der status quo zur Zeit der Verfassungsgebung, Wertesystem, kulturelle Wurzeln, anthropologische Grundkonstanten. Schon in diesem semantischen Spannungsfeld läuft der Begriff der Verfassungsvoraussetzung Gefahr, an Unterscheidungskraft zu verlieren. Darüber hinaus büßt er ungemein an Trennschärfe ein, wenn sogar die Akzeptanz des Rechts und der Regelungsgrund bzw. -gegenstand der Verfassung in den Begriff einbezogen werden. ... Y1 - 2014 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/51898 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-518983 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 22 SP - 338 EP - 340 PB - Max-Planck-Inst. für Europäische Rechtsgeschichte CY - Frankfurt, M. ER -