TY - JOUR A1 - Bachleitner, Norbert T1 - Wie begründet man ein Verbot? : österreichische Zensurprotokolle aus den Jahren 1810/11 T2 - Mitteilungen der Gesellschaft für Buchforschung in Österreich N2 - Der Zensur, und nicht zuletzt der österreichischen, war von ihren Kritikern oft Willkür vorgeworfen worden. Selbstverständlich blieb den Zensoren stets ein Rest von Spielraum bei ihren Entscheidungen erhalten, aber zumindest im hier behandelten Zeitraum, d. h. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, waren die Zensurvorgänge straff organisiert. Sie wurden von der Wiener Polizeihofstelle aus zentral gelenkt, und seit 1810 bestanden auch genaue Richtlinien für den Umgang der Zensoren mit den verschiedenen Arten von Druckwerken. Die Zensurverordnung vom 14. Sept. 1810 (genauer Titel: Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a.h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen blieb bis zur Abschaffung des Systems der Präventivzensur im Jahr 1848 gültig. Für uns ist sie von Bedeutung, weil wir ihre Auswirkungen an einem Corpus von zeitlich unmittelbar auf sie folgenden Zensurentscheiden überprüfen, also gewissermaßen die Theorie mit der Praxis der Zensur korrelieren können. Zuvor müssen wir aber die Vorschriften der Verordnung von 1810 etwas näher betrachten. KW - Zensur KW - Österreich Y1 - 2001 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/13882 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-1147879 UR - http://complit.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/abt_complit/Gesellschaft_f%C3%BCr_Buchforschung_Mitteilungen_2001_2.pdf VL - 2 SP - 2 EP - 11 ER -