TY - JOUR A1 - Buschner, Gisela T1 - Die Kategorie "Geschützter Landschaftsbestandteil" als Instrument des Flächenschutzes T2 - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt N2 - Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das ab 01.07.1990 in den neuen Bundesländern in Kraft trat, erhielten die Unteren Naturschutzbehörden in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern durch die Anwendung der Kategorie "Geschützter Landschaftsbestandteil" (GLB) eine weitere Möglichkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten. Seit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gilt auch dafür das Landesrecht. Nach § 23 NatSchG LSA können "(1) Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzung des § 22 erfüllen, aber 1. zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. zum Schutz erforderlich sind, als geschützte Landschaftsbestandteile unter besonderen Schutz gestellt werden." Y1 - 1994 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/33906 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-339067 SN - 0940-6638 VL - 31 IS - 2 SP - 64 EP - 65 ER -