Geopolitische Zwangslage und nationale Identität : die Konturen der innenpolitischen Konflikte in Armenien

  • Die Struktur der innenpolitischen Konflikte in Armenien seit 1988 stand und steht in hohem Maße unter dem Einfluß der geopolitisch schwierigen Lage des Landes. Vor allem in dem Konflikt um Berg­Karabach manifestiert(e) sich die entscheidende Einengung armenischer außenpolitischer Handlungsoptionen durch äußere Konstellationen.. Jenseits dessen beeinflußt dieser Konflikt auch das Verhältnis der armenischen politischen Akteure zu Rußland als Dritter Macht. Dies galt zunächst in besonderem Maße für die Konflikte zwischen der Kommunistischen Partei Armeniens und dem mainstream im Komitee ''Karabach und auch für die Konflikte innerhalb des Komitees ''Karabach bzw. dessen Nachfolgeorganisation, der AGB: Dem von Nora Dudwick konstatierten ''beeindruckenden Konsens stand die frühe Marginalisierung extrem anti­sowjetischer Kräfte wie etwa Parujr Hajrikjan ebenso wie die Ausgrenzung moskaufreundlicher armenischer Akteure wie Zorij Balajan oder Sil'va Kaputikjan gegenüber. Der Konflikt zwischen den unterschiedlichen politischen Konzepten, hier subsumiert unter dem Begriffspaar Realpolitik und Identitäts­ oder Prinzipienpolitik läßt sich gleichsam als Route auf der narrativen Landkarte' von Vernichtung und Gegenwehr verorten. Beide (gegensätzlichen) Entwürfe von Politik, die für sich in Anspruch nehmen, im Dienste des nationalen Interesses zu stehen, begreifen sich jeweils als einzig angemessene Reaktion auf Geschichte, mithin im Kern auf den narrativ verarbeiteten Genozid als Vernichtungserfahrung bzw. die damals für möglich (bzw. eben für unmöglich) gehaltene Gegenwehr. Das Konzept der Gegenwehr gegen erneute Verfolgung und Vernichtung ist somit das prinzipiell vereinende Motiv des armenischen Identitätsentwurfs. Wie jedoch dieser Entwurf unmittelbar in ein konsensuales nationales Interesse und damit in konkrete Politik umgesetzt werden kann, darüber scheiden sich die Meinungen. So steht dem Streben nach realpolitischem Ausgleich mit allen Nachbarn Armeniens ohne Verweis auf die Urheberschaft der Türkei am Genozid 1915, wie ihn die AGB fordert(e), die das Erinnerungsband und die damit verbundene armenische Identität betonende Vorstellung der ARF gegenüber, ohne vorherige Anerkennung des Genozids von 1915 keinen Ausgleich mit der Türkei anstreben zu können oder auch nur zu wollen. All diese internen Auseinandersetzungen um das armenische nationale Interesse fanden vor dem Hintergrund des durch die geopolitische Situation erzeugten Drucks statt, der in Gestalt des Kriegs um Berg­Karabach auf allen politischen Akteuren lag, und der die Existentialisierung der Wahrnehmung von Handlungsoptionen entscheidend verschärfte. Die tatsächliche Bedrohung von Außen erfuhr dabei eine eklatante Verschärfung durch die narrativen Wahrnehmungsprozesse im Innern, im Verlaufe derer das Motiv der Bedrohung prismatisch konzentriert wurde. Es ist konkret die Frage der Wahrnehmung gleichsam ''objektiver äußerer Strukturen, die die Zwangslage der Armenier nachhaltig verschärft. Auf diese Weise erscheinen in den Augen der Armenier einige Vorschläge zur Beilegung des Karabach­ Konflikts, wie sie in der Vergangenheit vorgelegt worden waren, eklatant an diesem prinzipiellen Problem vorbeigedacht. Als Beispiel dafür kann der sogenannte ''Goble­ Plan angesehen werden. Die Tatsache, daß die Ausprägung dessen, welche Handlung als im armenischen Nationalinteresse stehend wahrgenommen wurde, in der Diaspora und in Sowjetarmenien stark unterschiedliche Entwicklungen genommen hat, ließ im postsowjetischen Armenien nach dem Zusammentreffen beider Konzeptionen, prominent vertreten durch die AGB und die ARF, ein explosives Gemisch gegensätzlicher politischer Auffassungen um das Nationalinteresse zusammen mit von beiden Seiten vertretenem Ausschließlichkeitsanspruch entstehen. Hinzu kam, daß ihre Rückkehr nach Armenien die ARF zu einer Partei unter vielen anderen hatte werden lassen. Das jedoch war prinzipiell unvereinbar mit dem ihr eigenen Selbstverständnis, das davon ausging, daß die ARF die Verkörperung der nationalen Aspirationen der Armenier schlechthin sei. Zwar hatte die ARF in der Diaspora eine bestimmende Rolle, doch besaß sie, wie oben gezeigt, keineswegs das Monopol für politische Artikulation unter den Armeniern in der Diaspora. Die politischen Differenzen unter den Diaspora­Armeniern fanden ebenfalls Eingang in die Struktur der politischen Auseinandersetzungen in der Republik Armenien: Die ''Situation wird noch dadurch kompliziert, daß alle Ideologien und Spaltungen unter den Armeniern im eigentlichen Armenien reproduziert werden. Die von der ARF favorisierte Option einer Protektion Armeniens durch die Sowjetunion bzw. Rußland als Dritter Macht entsprach, wie oben gezeigt, auch zu weiten Teilen des mainstreams der ersten Stunde der Karabach­Bewegung, die diese als Unterstützung der perestrojka Gorba!evs begriffen hatte. Zorij Balajan, früh marginalisierter Aktivist der ersten Stunde des Komitees ''Karabach, erwies in diesem Sinne dem Ersten Sekretär der KP der Armenischen SSR von 1976 bis 1988, Karen Demir!jan, seine Reverenz: ''Und doch muß man gerecht sein und einen Menschen nach den Gesetzen seiner Zeit beurteilen. Und Demir!jan nicht zu achten heißt, die eigene Geschichte nicht zu achten. Seit der Suspendierung der Tätigkeiten der ARF im Dezember 1994 haben sich die politischen Konflikte in Armenien erheblich verschärft. Anläßlich der Parlamentswahlen und des Verfassungsreferendums im Sommer 1995 etwa beschrieb der armenische Präsident Levon Ter­Petrosjan in düsteren Farben die Katastrophe, die seines Erachtens mit einem Wahlsieg der Opposition dem Lande drohen würde, und schloß seine Rede mit den Worten: ''Sie mögen den Eindruck gewinnen, daß ich die Realität in sehr dunklen Farben schildere, aber ich möchte ihnen versichern, daß die Wirklichkeit noch viel dunkler sein kann, noch viel monströser als ich Ihnen heute sagen kann. Wie dem auch sei, ich glaube an Ihre Weisheit, glaube, daß Sie Ihrer Zukunft nicht gleichgültig gegenüberstehen, einer Zukunft, deren Aufbau Ihnen selbst obliegt. Die Existenz unseres Landes, die Sicherheit Ihrer Kinder, alles hängt ab von Ihren Entscheidungen. Und ich bin sicher, daß Sie ein entschiedenes NEIN all jenen Opportunisten und Abenteurern entgegnen, die persönliche Fragen mit dem Blut Ihrer Kinder zu beantworten trachten. Ich bin sicher, daß Sie einstimmig JA zur Verfassung sagen und für den Block Hanrapetutjun' votieren. Ihre Sicherheit, Ihr Wohlstand und der Friede, alles hängt von dieser Entscheidung ab. Auch im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im September 1996 warnte Levon Ter­ Petrosjan vor ''Faschismus, Tyrannei und Chaos im Falle des Wahlsiegs eines oppositionellen Kandidaten. Im Verlaufe des Jahres 1997 jedoch ließen verschiedene Signale der Konzilianz gegenüber der Opposition den Eindruck entstehen, daß die AGB­Regierung und Präsident Ter­Petrosjan eine konsensualere Politik nach Innen verfolgen würden, möglicherweise auch, um in der Außenpolitik größere Handlungsfähigkeit zu gewinnen. So wurde etwa Robert Ko!arjan, der ehemalige Präsident der nicht anerkannten Republik Berg­Karabach, zum Premierminister der Republik Armenien, und Suren Zoljan, leitendes Mitglied der oppositionellen Wissenschaftlich­Industriellen­ und Bürgerunion, zum Leiter des renommierten Brjusov­Instituts in Erevan ernannt. Ihren Anfang hatte diese Politik des versuchten Ausgleichs mit der Opposition mit der engen Kooperation der armenischen Regierung mit der armenischen Kirche genommen. 1995 wurde der Katholikos von Kilikien zum Katholikos Aller Armenier, Garegin I., gewählt. Der armenische Präsident hatte mit großem Nachdruck die Wahl Garegins unterstützt, obwohl man dem Katholikat von Kilikien eine große Nähe zur ARF nachsagt. Dieser Versuch eines Brückenschlags zu den Teilen der Diaspora, die der armenischen Regierung feindlich gesonnen waren, hat jedoch weder Ter­Petrosjan, noch dem neugewählten Katholikos ausschließlich Wohlwollen eingebracht. Daß die Spaltung der Diaspora noch lange nicht überwunden ist, zeigte sich dann auch einmal mehr, als Garegin I. gemeinsam mit Papst Johannes Paul II. eine Erklärung unterzeichnete, daß die theologischen Differenzen zwischen beiden Kirchen hinsichtlich der Natur Jesu Christi nicht mehr Gegenstand von Konflikten werden sollten. Für diese Erklärung wurde Garegin I. von hochrangigen armenischen Kirchenvertretern aus der Diaspora heftig angegriffen, die ihm das Recht absprachen, eine solche Erklärung im Namen der armenischen Kirche abzugeben. Die Nagelprobe muß alle Politik der Konsensualisierung oder der Konfrontation jedoch in der Karabach­Frage bestehen. Letztlich determiniert der Konflikt um Berg­ Karabach nach wie vor die armenische Außenpolitik über alle Maßen. So verkündete etwa der ehemalige armenische Außenminister Vahan Papazjan, sollte der Bevölkerung in Berg­Karabach ein Genozid oder die Deportation drohen, die Republik Armenien zum militärischen Eingreifen in Berg­Karabach bereit sei. Auf dem OSZE­Gipfel in Lissabon im Sommer 1997 hatte Levon Ter­Petrosjan den Versuch unternommen, den Schulterschluß mit der Gesellschaft in Armenien zu schaffen. Hartnäckig weigerte er sich, das Schlußdokument zu unterzeichnen, in dem hinsichtlich des Konflikts um Berg­Karabach festgehalten werden sollte, daß jede Regelung des Konflikts vom Recht der Republik Azerbajd.an auf territoriale Integrität ausgehen müsse. Mit seiner Weigerung geriet er jedoch unter erheblichen Druck von Seiten der internationalen Gemeinschaft (OSZE, UN, IBRD etc.) wegen dieses ''Rückfalls in die (Sowjet­) Zeit, als der Oberste Sowjet Armeniens die Vereinigung Berg­Karabachs mit Sowjetarmenien beschlossen und damit das Recht der Azerbajd.anischen SSR auf territoriale Integrität verletzt hatte. Lissabon war der Versuch, sich bei der Opposition als harter Verfechter des Rechts Berg­Karabachs auf Selbstbestimmung zu profilieren. Auch dem außenpolitischen Druck in der Folge von Lissabon mag es geschuldet sein, daß der armenische Präsident im September 1997 eine Pressekonferenz gab, auf der er das von der im Karabach­Konflikt vermittelnden Minsker Gruppe der OSZE vorgeschlagene Phasenmodell akzeptierte, bei dem die Tendenz stark in Richtung einer prinzipiellen Akzeptanz azerbajd.anischer zumindest völkerrechtlicher Hoheit über Berg­Karabach geht. Für dieses ''Einknicken wurde er von zahlreichen armenischen Intellektuellen und ehemaligen Mitstreitern im Komitee ''Karabach scharf kritisiert, die ihm erneut Verrat an den armenischen nationalen Interessen vorwarfen. Für die Opposition ist Levon Ter­ Petrosjans Schwenk ein Rückfall hinter den Status vom Februar 1988, als der Gebietssowjet von Berg­Karabach erstmals seinen Wunsch nach Austritt aus dem Staatsverbund Azerbajd.ans bekundet hatte. Mit einem solchen Schritt würden, so die Vorwürfe, alle Pfände, die Berg­Karabach im Laufe des Krieges gewonnen hätte, die Sicherheit und die Stabilität mit einem Schlag wieder zunichte gemacht. Die innerarmenischen Diskussionen um die Karabach­Frage verschärften sich im Winter 1997/98 erneut, als die Minsker Gruppe der OSZE in Gestalt ihres Dreier­Co­ Vorsitzes von Frankreich, den U.S.A. und der Rußländischen Föderation um die Zeit des OSZE­Gipfels in Kopenhagen eine neue Verhandlungsoffensive ankündigte. Hinzu kam, daß die Kompromißbereitschaft Levon Ter­Petrosjans nicht nur von der innerarmenischen Opposition kritisiert wurde, sondern auch von der karabach­ armenischen Regierung unter ihrem Präsidenten Arkadij Ghukasjan, der den Ausverkauf karabacher Interessen durch die Regierung Armeniens zu befürchten schien. Damit befindet sich die armenische Regierung und Präsident Ter­Petrosjan in einer Zwangslage zwischen starkem außenpolitischen Druck in Richtung von Konzessionen in der Karabach­Frage, und massivem Druck von Seiten der innerarmenischen Opposition und der karabach­armenischen Regierung, die eine konziliante Haltung vehement ablehnen. Es ist vor allem diese Pattsituation in der Karabach­Frage, die alles in allem die Entwicklung regionaler Interaktionsstrukturen behindert, die für den Transkaukasus und damit auch Armenien dringend notwendige Modernisierungspotentiale mit sich brächten und langfristig mit einer Stärkung der Eigenstaatlichkeit einhergingen. Das vorerst letzte Kapitel innerarmenischer Auseinandersetzungen um die Karabach­Frage ist die Eskalation der Konflikte innerhalb der AGB. Gegenstand der innerparteilichen Auseinandersetzungen ist wieder das Karabach­Problem bzw. die Frage, welche Haltung zu den Kompromißvorschlägen der OSZE in der Konfliktvermittlung einzunehmen sei. Es zeichnet sich hier eine Spaltung in eher kompromißbereite und eher unnachgiebige Kräfte auch in der AGB ab. Es ist vor allem die Heftigkeit, mit der der Konflikt ausgetragen wird, die ein weiteres Mal den Absolutheitsanspruch widerspiegelt, mit dem die unterschiedlichen Entwürfe des vitalen armenischen Nationalinteresses, in dessen Dienst zu stehen, die Antagonisten für sich in Anspruch nehmen, aufeinanderprallen.

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Metadaten
Author:Volker Jacoby
URN:urn:nbn:de:hebis:30-0000001810
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2003/04/14
Year of first Publication:1998
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Granting Institution:Johann Wolfgang Goethe-Universität
Date of final exam:1999/05/21
Release Date:2003/04/14
GND Keyword:Armenien; Nationenbildung; Politische Geographie
HeBIS-PPN:098335790
Institutes:Gesellschaftswissenschaften / Gesellschaftswissenschaften
Dewey Decimal Classification:9 Geschichte und Geografie / 90 Geschichte / 900 Geschichte und Geografie
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht