Stellungnahme zum Institut für den Wissenschaftlichen Film in Göttingen
- Das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) in Göttingen gehört zu den Einrichtungen, deren Serviceleistungen für Forschung und Lehre von Bund und Ländern auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung von 1975 gemeinsam gefördert werden. Die Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat den Wissenschaftsrat gebeten, gutachtlich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Institut für den Wissenschaftlichen Film die Voraussetzungen für die Fortführung der gemeinsamen Förderung erfüllt.
Der Wissenschaftsrat hat für die Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IWF eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Die Arbeitsgruppe hat am 20. und 21. Mai 1986 das IWF besucht und Gespräche mit den Leitern und mit wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts geführt. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 14. November 1986 verabschiedet.
Das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) in Göttingen gehört zu den Einrichtungen, deren Serviceleistungen für Forschung und Lehre von Bund und Ländern auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung von 1975 gemeinsam gefördert werden. Die Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat den Wissenschaftsrat gebeten, gutachtlich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Institut für den Wissenschaftlichen Film die Voraussetzungen für die Fortführung der gemeinsamen Förderung erfüllt. Der Wissenschaftsrat hat für die Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IWF eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Die Arbeitsgruppe hat am 20. und 21. Mai 1986 das IWF besucht und Gespräche mit den Leitern und mit wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts geführt. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 14. November 1986 verabschiedet