Neufunde von Arten und Unterarten des Festuca-ovina-Aggregates in Trockenrasen an der Mittleren Elbe und im angrenzenden Gebiet
- Im Gebiet der Mittleren Elbe gehören Dünen, Talsande, holozäne sandige Flußablagerungen im Elbvorland, Moränen und Deiche mit Trockenrasen zu den charakteristischen Naturraumelementen. Arten des Festuca-ovina-Aggregates spielen in diesen Trockenrasen eine große Rolle. Im Rahmen von vegetationsökologischen Bearbeitungen der Trockenrasen im Biosphärenreservat „Flußlandschaft Elbe“ und im Stendaler Raum konnten zahlreiche Neufunde von Festuca-ovina-Sippen gemacht werden (s. a. FISCHER 1996, 1998, PROJAHN 1998). Außerdem wurde ein vorliegender Fund von vor 1950 (BENKERT et al. 1996) aktuell wieder bestätigt. Die Verbreitungskarten bei BENKERT et al. (1996), HAEUPLER & SCHÖNFELDER (1988) und einige Angaben in STOHR (1990) sind um diese Neufunde für Festuca brevipila, F. filiformis, F. ovina ssp. guestfalica, F. ovina ssp. ovina, F. polesica, F. rupicola und insbesondere für F. pulchra (= F. pseudovina) zu ergänzen.
Im folgenden werden nur Fundorte aufgeführt, wenn in den zugehörigen Meßtischblättern bei HAEUPLER & SCHÖNFELDER (1988) sowie in den Meßtischblatt-Quadranten bei BENKERT et al. (1996) Punkte fehlen oder die Sippen nicht behandelt werden. Dies gilt beispielsweise für die verschiedenen Festuca-brevipila-Formen, Festuca ovina ssp. guestfalica und F. ovina ssp. ovina sowie die abweichenden Formen von F. polesica und F. psammophila. Die Fundorte liegen zum größten Teil in Sachsen-Anhalt. Bei Fundorten in anderen Bundesländern werden diese mit den folgenden Abkürzungen bezeichnet: ME = Mecklenburg-Vorpommern, NS = Niedersachsen und BR = Brandenburg.
An allen genannten Fundorten wurden Belege entnommen. Wenn nicht anders angegeben, wurde das Material von P. FISCHER gesammelt. Die Belege wurden von G. STOHR bis auf einige Exemplare von Festuca brevipila und Festuca ovina ssp. guestfalica bestätigt bzw. bestimmt. An dieser Stelle möchten wir für die Überlassung von Fundortsangaben Frau D. PROJAHN (Schernikau) und Herrn S. NICKOLMANN (Magdeburg) danken.