Bitte nicht reden! Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland

  • Nach den Ereignissen in Gaggenau liest und hört man allenthalben von den "rechtlichen Schwierigkeiten", die hinsichtlich Verboten von Redeauftritten ausländischer Politiker bestünden. In Gaggenau hat man originär sicherheitsrechtlich argumentiert: viel zu viele Leute, viel zu kleiner Parkplatz, Chaos vorprogrammiert. Ähnliches nun in Köln: zu großer Aufwand, zu kurzfristig, Chaos vorprogrammiert. Nehmen wir einmal an, es seien im Einzelfall tragfähige Begründungen gewesen. Dann stellt sich zugleich die Frage: Was kann man tun, wenn man den Auftritt eines ausländischen Vertreters untersagen will, obwohl der Parkplatz groß genug und die Polizei ausreichend gegen Ausschreitungen gewappnet ist? ...

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Metadaten
Author:Sebastian Steuer
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-536904
DOI:https://doi.org/10.17176/20170304-182921
Parent Title (German):Verfassungsblog
Publisher:Verfassungsblog.de
Place of publication:Berlin
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2017
Date of first Publication:2017/03/04
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2020/06/10
Tag:Deutschland; Grundrechte; Recep Tayyip Erdoğan; Türkei; Versammlungsfreiheit
Issue:2017/3/04
Page Number:4
First Page:1
Last Page:4
Note:
LICENSED UNDER CC BY NC ND
HeBIS-PPN:467352259
Institutes:Wirtschaftswissenschaften / Wirtschaftswissenschaften
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0