Anerkennungsprämien für Vorstandsmitglieder

  • Im wohl spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte, dem "Mannesmann-Prozeß", ging und geht es neben Barabfindungen von Versorgungsleistungen vor allem um die Zulässigkeit von Anerkennungsprämien für ausscheidende und bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf war nicht nur in den Medien, sondern auch in der aktien- und strafrechtlichen Literatur mit lebhaftem Interesse verfolgt worden. Nach sechsmonatiger Hauptverhandlung endete es zwar mit Freisprüchen für alle Angeklagten, aber auch mit dem Vorwurf gewichtiger Verstöße gegen das Aktienrecht. Das Urteil der Strafkammer ist gleichfalls bereits mehrfach in der wissenschaftlichen Literatur unter verschiedenen Gesichtspunkten ausführlich gewürdigt worden. Ein Ende der Diskussion ist noch nicht abzusehen, da gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt worden ist. Die folgenden Bemerkungen befassen sich mit einem aktienrechtlichen Teilaspekt, der Zulässigkeit nachträglicher, im ursprünglichen Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds nicht vorgesehener Anerkennungsprämien.

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Metadaten
Author:Theodor BaumsGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30-12349
URL:http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere
Parent Title (German):Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 121
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht (121)
Publisher:Institut für Bankrecht
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:2005
Year of first Publication:2005
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2005/07/13
GND Keyword:Aktienrecht; Vorstandsmitglied; Prämie
Page Number:32
HeBIS-PPN:195625730
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht