Altwährungsforderungen vor US-Gerichten nach Einführung des Euro

  • Ein New Yorker Gericht wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Vereinbarung, in einer Altwährung eines an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates zu erfüllen, dahingehend interpretieren, daß die Parteien hiermit auf die im Vertragserfüllungszeitpunkt gültige Währung Bezug nehmen wollten. Hinsichtlich ECU-denominierter Anleihen wird man bei nach Inkraftreten des Maastricht-Vertrages abgeschlossenen Verträgen bei denen der ECU von den Parteien nicht näher definiert wurde, den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien dahingehend auslegen können, daß hiermit von den Parteien grundsätzlich eine Bezugnahme auf den ECU im Sinne des Gemeinschaftsrechts bezweckt war. Jedenfalls kann ein Gläubiger die bestehenden Unsicherheiten minimieren, indem er die Klage auf Zahlung des entsprechenden Forderungsbetrages in US-Dollar richtet oder den Schuldner vor den Gerichten eines EU-Mitgliedsstaates verklagt, soweit diese hierfür die erforderliche internationale Zuständigkeit besitzen.

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Metadaten
Author:Michael GrusonGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30-8137
URL:http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere
Parent Title (German):Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 44
Parent Title (English):Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; [19]97,2
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht (44)
Publisher:Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht
Place of publication:Osnabrück
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:1997
Year of first Publication:1997
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2005/04/11
Page Number:27
HeBIS-PPN:190708875
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht